2 Sicherheit
Hebezeugbetrieb
2-10
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Das Fahrzeug muss für den Hebezeugeinsatz zugelassen sein.
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Die nationalen Vorschriften für den Hebezeugeinsatz beachten.
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Als Hebezeugeinsatz werden das Heben, Transportieren und
Ablassen von Lasten mit Hilfe eines Trag- und Befestigungsmittels
bezeichnet.
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Zum Befestigen, Führen und Lösen der Last ist die Mithilfe einer
Begleitperson erforderlich.
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Es dürfen sich keine Personen unter der Last befinden.
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Fahrzeug sofort zum Stillstand bringen und Motor abstellen falls
Personen in den Gefahrenbereich treten.
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Fahrzeug im Hebezeugeinsatz NUR betreiben, wenn die vorgeschrie-
benen Hebemittel (z. B. Gelenkstange und Lasthaken) und Sicher-
heitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind (z. B. optische
und akustische Warneinrichtungen, Leitungsbruchsicherung, Standsi-
cherheitstabelle).
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Nur von einer Prüf- / Zertifizierungsstelle zugelassene Trag- und
Befestigungsmittel verwenden, Prüfungsintervalle einhalten (Nur
Ketten und Schäkel verwenden. Keine Gurte, Schlingen oder Seile).
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Keine verschmutzten, beschädigten oder nicht ausreichend dimensio-
nierten Trag- und Befestigungsmittel verwenden.
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Arbeitsprozess bei angeschlagener Last nicht unterbrechen.
BA E16 de* 1.0 * E16_10_200a.fm