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Inbetriebnahme; Eichbetrieb; Eichfähigkeit, Eichamtliche Abnahme, Nacheichpflicht - Endress+Hauser Proline Promag 51 Betriebsanleitung

Magnetisch-induktives durchfluss-messsystem für den eichpflichtigen verkehr mit kaltwasser
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Proline Promag 51
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Endress+Hauser
6

Inbetriebnahme

6.1

Eichbetrieb

Promag 51 ist ein eichfähiges Durchfluss-Messgerät für den eichpflichtigen Verkehr mit Kaltwasser.
Das Messsystem ist für Wassertemperaturen von 0...+30 °C zugelassen und kann beispielsweise in
der Trinkwasserversorgung eingesetzt werden. Beispiele dazu finden Sie auf Seite 7. Der Eich-
betrieb von Promag 51 erfolgt mit eichfähiger Totalisatoranzeige und optional mit eichfähigem
Impulsausgang.
Eichpflichtige Messstellen für Wasser werden durch die Eichbehörde als "Gesamt-anlage" betrach-
tet bzw. abgenommen. Promag 51 ist somit, ebenso wie die Ein- und Auslaufstrecken, als Teil
dieser Gesamtanlage zu betrachten. Für korrekte Messungen im Eichbetrieb ist sicher zu stellen,
dass Rohrleitung und Messrohr immer vollständig mit Messstoff gefüllt sind.
Beachten Sie beim Aufbau einer geeichten Messanlage zudem die Vorschriften der Eichordnung
(Deutscher Eichverlag GmbH – Braunschweig):
• Allgemeine Vorschriften (AV) zur Eichordnung (EO)
• Anlage 6 zur Eichordnung (EO 6-1): Vorschriften für Volumen-Messgeräte für strömendes
Wasser
• PTB-A6.1: Volumen-Messgeräte für Kaltwasser
6.1.1
Eichfähigkeit, Eichamtliche Abnahme, Nacheichpflicht
Bei eichfähigen Durchfluss-Messgeräten ist die amtliche Eichung durch die Eichbehörde noch nicht
durchgeführt worden. Eichfähige Geräte dürfen noch nicht im eichpflichtigen, geschäftlichen Ver-
kehr eingesetzt werden. Solche Durchfluss-Messgeräte können aber zu einem späteren Zeitpunkt
auf einem amtlich zugelassenen Prüfstand oder, in Absprache mit der Eichbehörde, auch vor Ort
geeicht werden. Die bei der eichamtlichen Abnahme angebrachten Plombierungen sichern diesen
Zustand.
Der Betreiber eines geeichten Promag 51-Messsystems ist zur Nacheichung gemäß den jeweils
gültigen Vorschriften der Eichbehörde verpflichtet. Der Nacheichtermin (Jahreszahl) wird auf einer
speziellen Siegelmarke vermerkt.
Hinweis!
• "Eichfähige" Geräte sind technisch mit "geeichten" Geräten identisch.
• Amtlich geeichte, magnetisch-induktive Durchfluss-Messgeräte dürfen dauernd, im Gegensatz
zu mechanischen Zählern, bei Q
• Von der Eichpflicht ausgenommen sind Messgeräte mit einem max. Durchfluss von
3
Q > 2000 m
/h. Solche Geräte werden nicht geeicht, können aber eichfähig eingesetzt werden.
Achtung!
Nur mit amtlich geeichten Durchfluss-Messgeräten darf im geschäftlichen Verkehr verrechnet
werden.
(= 100%) betrieben werden.
max
6 Inbetriebnahme
71

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