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Betriebsgrenzen; Allgemeines; Zulässige Geschwindigkeiten - B&F FK 9 Mk VI Flughandbuch

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Flughandbuch FK 9 MK VI
Version 2
2.

Betriebsgrenzen

2.1.

Allgemeines

Dieses
Kapitel
Farbkennzeichnungen und Hinweisschilder, die für einen sicheren Betrieb des
Flugzeuges und seiner Systeme erforderlich sind.
Betriebsgrenzen, die sich auf zusätzliche Ausrüstungen (Optionen) beziehen, die
eine Ergänzung des Handbuchs erfordern, befinden sich in Kapitel 9.
2.2.
Zulässige Geschwindigkeiten
Die Mindestgeschwindigkeiten V
die jeweilige Klappenstufe (Angaben in IAS bei 600 kg Fluggewicht) betragen:
Klappen-
V
stufe
2
74 km/h
1
85 km/h
0
89 km/h
Höchstzulässige Fluggeschwindigkeit
Höchstzulässige Geschwindigkeit in Turbulenz
Manövergeschwindigkeit
Geschwindigkeit für besten Steigwinkel
(Klappen in Stufe 1)
Geschwindigkeit für beste Steigrate
(Klappen eingefahren)
maximale Seitenwindkomponente
max. Geschwindigkeit bei Tür(en) ausgebaut
* ACHTUNG:
Bei Flügen oberhalb von 10000 ft Druckhöhe muss die V
werden. Dadurch wird bei der hohen TAS ein sicherer Abstand zur getesteten
Flattergeschwindigkeit eingehalten.
Betriebsgrenzen
enthält
die Betriebsgrenzen,
S
V
S
FE
130 km/h
130 km/h
230 km/h
B&F Technik Vertriebs GmbH
und höchstzulässige Geschwindigkeit V
Bemerkung
Kurzlandung
normale Start- / Landestellung
Reisestellung
Instrumentenmarkierungen,
V
*:
230 km/h
NE
V
:
184 km/h
RA
179 km/h
V
:
A
V
:
102 km/h
X
V
:
136 km/h
Y
CWC:
27 km/h
100 km/h
um 20 km/h reduziert
NE
Seite 2-1
für
FE

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