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Besondere Laufzeitbeschränkungen (Tbo); Service / Überprüfungen; Kühlflüssigkeit - B&F FK 9 Mk VI Flughandbuch

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Flughandbuch FK 9 MK VI
Version 1
8.6.
Besondere Laufzeitbeschränkungen (TBO)
für die Zelle:
Propeller:
Rettungsgerät:
Empfehlung:
8.7.
Service / Überprüfungen
8.7.1. Treibstoff / Tanken
Tanken:
Rauchen verboten
das Flugzeug muss geerdet sein
Auslaufen von Treibstoff vermeiden
Tanksystem kontrollieren / spülen:
Die Rumpftanks sind mit Haltebändern so in Ihren Halterungen befestigt, daß sie
demontierbar sind. Wird bei regelmäßger Kontrolle (Einblick in die Kanister-
öffnung) stärkere Verschmutzung festgestellt, sind die Behälter zu demontieren
und zu spülen. Dazu Benzinsystem leeren (z.B. über die eingebaute
Elektropumpe) und alle Anschlüsse entfernen. Halteband lösen und Behälter
entnehmen. Spülen mittels Benzin oder Spiritus, kein Wasser oder Lösungsmittel
verwenden!
8.7.2. Öl
Bevor der Ölstand geprüft wird, sollte der Propeller von Hand (in normaler
Drehrichtung, Zündung AUS) durchgedreht werden bis man hört (gluckerndes
Geräusch), dass das Öl zurück im Behälter ist. Jetzt kann der Ölstand kontrolliert
warden.
8.7.3. Kühlflüssigkeit
Die Kühlflüssigkeit im Ausgleichsbehälter sollte bei kaltem Motor geprüft werden.
Handhabung & Instandhaltung
gemäß Instandhaltungsprogramm
gemäß Herstellervorgaben / -handbuch
gemäß Herstellervorgaben / -handbuch
Triebwerksüberholung gemäß Motorenhandbuch
B&F Technik Vertriebs GmbH
Seite 8-4

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