Personalanforderung
2.7
Personalanforderung
14
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Nur qualifiziertes Personal darf das vorliegende Produkt bedienen.
Als qualifiziertes Personal gelten Personen, die der Sicherheitsverantwortli-
che dazu berechtigt hat, die erforderlichen Tätigkeiten auszuführen. Sie
sind fähig, mögliche Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Diese Per-
sonen qualifizieren sich aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Erfahrung und/
oder Unterweisung. Sie kennen die einschlägigen Normen, Gesetze,
Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse.
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