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Reparaturauftrag - GEA HILGE Betriebsanleitung

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Sicherheit

2.12 Reparaturauftrag

Unbedenklichkeitsbescheinigung
BA.001.BYY.001.01.10.DE
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits-
schutz verpflichtet alle gewerblichen Unternehmen, ihre Ar-
beitnehmer bzw. Mensch und Umwelt vor schädlichen
Einwirkungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen zu
schützen.
Beispiele dieser Vorschriften:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1)
Vorschriften zum Umweltschutz, wie z. B. das Kreislauf-
wirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG), Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG)
Die der Lieferung beigefügte Unbedenklichkeitsbescheini-
gung ( s. Seite 46) ist Teil des Inspektions-/Reparaturauf-
trags. Davon unberührt bleibt es uns vorbehalten, die
Annahme dieses Auftrages aus anderen Gründen abzuleh-
nen.
Eine Inspektion/Reparatur von HILGE-Produkten und deren
Teilen erfolgt deshalb nur, wenn die Unbedenklichkeitsbe-
scheinigung von autorisiertem und qualifiziertem Fachperso-
nal korrekt und vollständig ausgefüllt vorliegt.
Pumpen, die in radioaktiv belasteten Medien betrieben wur-
den, werden grundsätzlich nicht angenommen.
Falls trotz sorgfältiger Entleerung und Reinigung der Pumpe
dennoch Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sein sollten,
müssen die notwendigen Informationen gegeben werden.
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