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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
2.2
Einschränkungen der VitaGuard®-
Zweckbestimmung
Auch bei einer Verwendung im Rahmen seiner Zweckbestimmung
erkennt VitaGuard® unter bestimmten ungünstigen Umständen
möglicherweise nicht alle lebensbedrohlichen Situationen.
2.2.1 Obstruktive Apnoen werden nicht erkannt.
Vorsicht: Versuchen Sie nicht, VitaGuard® zur Erkennung von obstruk-
tiven Apnoen einzusetzen. Obstruktive Apnoen, also Atmungsstill-
stände bei Verschluss oder Verstopfung der Atemwege, werden von
VitaGuard® nicht erkannt. Zu einem Verschluss der Atemwege kann
es beispielsweise durch Speisereste oder Erbrochenes kommen. Es
kann sein, dass die betreuende Person den Mundraum des Patienten
von Nahrungsresten befreien muss.
Wenn gleichzeitig aufgrund dieser obstruktiven Apnoe ein Bradykardie-
Alarm (Herzrate zu niedrig) gemeldet wird, müssen unter Umständen
reanimative Maßnahmen eingeleitet werden.
2.2.2 Einschränkungen der Herzratenüberwachung und der
Überwachung auf zentrale Apnoen
VitaGuard® könnte Bewegungen, z. B. während des Transports in Kran-
kenwagen, Auto oder Kinderwagen oder wenn ein Kind auf dem Arm
bewegt wird, fälschlicherweise als Atmung interpretieren. Zentrale
Apnoen können deswegen nur unter der Voraussetzung erkannt werden,
dass der Patient schläft oder ruhig liegt und sich nicht bewegt und nicht
bewegt wird. Aus diesem Grund ist die Anwendung während des
Transports nicht erlaubt.