2 Zweckbestimmung und
bestimmungsgemäßer Gebrauch
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zur Zweckbestimmung
des VitaGuard® und zu den Einschränkungen dieser Zweckbestimmung.
Der behandelnde Arzt ist für die Anwendung des VitaGuard® verant-
wortlich. Die speziellen „Informationen für den Arzt und medizinisches
Fachpersonal" finden sich ab Seite 84.
GETEMED empfiehlt eine qualifizierte Einweisung der betreuenden
Personen in die möglicherweise notwendigen Reanimationstechni-
ken. Bei Säuglingen und Kleinkindern erfordern die Befreiung der
Atemwege und die Wiederbelebung besondere Kenntnisse, die der
behandelnde Arzt dem Betreuungspersonal vermitteln sollte.
2.1
Zweckbestimmung
Die Zweckbestimmung des VitaGuard® VG 2100 ist die kontinuierliche,
nicht-invasive Überwachung der Vitalparameter von Kindern, Jugendli-
chen und Erwachsenen zur Erkennung von zentralen Apnoen bei
völliger Bewegungslosigkeit des Patienten und ruhigem Untergrund
sowie die Überwachung der Herzrate, und zu alarmieren, wenn sich
diese Vitalparameter außerhalb eingestellter Alarmgrenzen befinden.
VitaGuard® ist für den Einsatz an jeweils einem Patienten im Heimbe-
reich wie auch in medizinisch genutzten Räumen bestimmt. VitaGu-
ard® hat keine therapeutische Wirkung und ist nicht für die Anwen-
dung während des Transports bestimmt. Anwender sind Ärzte,
medizinisches Fachpersonal und nicht-medizinisch ausgebildetes
Betreuungspersonal, wie z. B. Eltern, die eine Einweisung in die
Handhabung des Gerätes erhalten haben.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
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