Inbetriebnahme
Erstinbetriebnahme
6.2.2 Bedingt zulässige Brennstoffe
Holzbriketts
Normenhinweis
Hinweise zur
Verwendung
6.2.3 Unzulässige Brennstoffe
6.2.4 Erstes Anheizen
Montageanleitung S1 Turbo / S1 Turbo F | M1470820_de
Holzbriketts für nichtindustrielle Verwendung mit einem Durchmesser von 5-10 cm
und einer Länge von 5-50 cm.
EU:
Brennstoff gem. EN ISO 17225 - Teil 3:
Holzbriketts Klasse B / D100 L500 Form 1 - 3
Deutschland
zusätzlich:
Brennstoffklasse 5a (§3 der 1. BImSchV i.d.g.F.)
▪ Das Anheizen von Holzbriketts muss mit Scheitholz gem. EN 17225-5 erfolgen
(mindestens zwei Lagen Scheitholz unter den Holzbriketts)
▪ Der Füllraum darf maximal bis zu 3/4 befüllt werden, da sich Holzbriketts bei der
Verbrennung ausdehnen
▪ Beim Verbrennen von Holzbriketts kann es zu Problemen in der Verbrennung kommen.
In dem Fall sind Nachbesserungen durch fachkundiges Personal notwendig.
Kontaktieren Sie hierfür den Fröling Werkskundendienst oder Ihren Installateur!
Der Einsatz von Brennstoffen, die nicht im Abschnitt "Zulässige Brennstoffe" definiert
sind, insbesondere das Verbrennen von Abfall, ist nicht zulässig
VORSICHT
Bei Verwendung unzulässiger Brennstoffe:
Das Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen führt zu einem erhöhten
Reinigungsaufwand und durch die Bildung von aggressiven Ablagerungen und
Schwitzwasser zur Beschädigung des Kessels und in weiterer Folge zum Verlust
der Garantie! Darüber hinaus kann die Verwendung nicht normgerechter
Brennstoffe zu schwerwiegenden Störungen der Verbrennung führen!
Beim Betreiben des Kessels gilt daher:
❒ Nur zulässige Brennstoffe verwenden
Austritt von Kondenswasser während der ersten Aufheizphase stellt keine
Funktionsstörung dar.
❒ Tipp: Eventuell Putztücher zurecht legen!
HINWEIS
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