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Garantieerklärung - EINHELL RUBIN Montageanleitung

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Wir übernehmen neben der gesetzlichen Mangelhaftung des Verkäufers für über uns bezogene
Gewächshäuser eine Garantie von 15 Jahren auf Konstruktion und Rahmen und für unsere Hohlkammerplatten
eine Garantie von 10 Jahren.
Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Übernahme der Ware. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine
Verlängerung der Garantiedauer ein.
Die Garantie für unsere Gewächshäuser gilt ausschließlich auf Konstruktion und Rahmen.
Nicht von der Garantie umfasst sind Lieferbestandteile wie Dichtungen, Kunststoffteile und Verbindungselemente.
Ebenso erstreckt sich die Garantie nicht auf unser ergänzendes Gewächshaus-Zubehör.
Die Garantie für unsere Hohlkammerplatten erstreckt sich ausschließlich auf deren Witterungsbeständigkeit. Sie
gilt nur im Zusammenhang mit dem Kauf eines unserer Gewächshäuser.
Bei berechtigten Ansprüchen im Rahmen der Garantie gilt folgender Garantieplan in Bezug auf die
Hohlkammerplatten:
Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind eine fachgerechte Montage
und die ordnungsgemäße Wartung, sowohl des Rahmens, wie auch der Hohlkammer Doppelstegplatten.
Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus.
Die Garantie erstreckt sich des Weiteren nicht auf Mängel und Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar
zurückzuführen sind auf:
• eine unseren Anleitungen nach nicht entsprechende Verwendung des Materials
• Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung vor, während oder nach den Montagearbeiten
• Schäden durch höhere Gewalt
• unsachgemäße Fundamente und Befestigungen
• einen ungeeigneten Standort (etwa mit besonderer Wind- oder Hitzebelastung)
• eine nicht ausreichend gesicherte Verankerung des Gewächshauses
• bauseitige Veränderungen am gelieferten Artikel
• unsachgemäße Reinigung mit nicht geeigneten Reinigungsmitteln
• fehlende Pflege (Reinigung) des Produkts
• Kontakt des Materials mit nichtverträglichen Chemikalien
• einen fehlerhaften Einbau der Stegdoppel- oder Stegdreifachplatten sowie das Verursachen von Kratzern und
Spannungen oder die Verwendung von Klebstoffen bzw. Dichtungsmassen oder anderen nichtverträglichen
Materialien
• Farbveränderungen der pulverbeschichteten Oberfläche durch Sonneneinstrahlung
• eine Oberflächenveränderung der pressblanken Teile durch Bildung einer natürlichen Oxidschicht
• Wartungsfugen (Silikonfugen)
• gewerbliche Nutzung
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit dem Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden, unter
der Voraussetzung, dass der der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nachgekommen ist.
Wird ein Garantieanspruch innerhalb der gewährten Garantiedauer geltend gemacht und als gerechtfertigt
erachtet, liefern wir kostenlosen Materialersatz. Diese Garantie deckt keine weiteren Gewährleistungsansprüche,
wie den Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens oder sonstiger Folgeschäden ab.
Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder den Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie
für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden ist nicht Gegenstand dieser Garantie.
Eine solche Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Das Dach Ihres Gewächshauses ist in den Wintermonaten von Schnee und Eis zu befreien!
Garantieerklärung
Zeit ab Erwerbsdatum Materialersatz
Bis zu 5 Jahren 100 %
Im 6. Jahr 75 %
Im 7. Jahr 60 %
Im 8. Jahr 45 %
Im 9. Jahr 30 %
Im 10. Jahr 15 %
(u.a. aggressive Reinigungsmittel, Salzwasser etc.)
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