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gemäß der Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II, Teil 1.B des Europäischen Parlaments und
des Rates über Maschinen.
Hersteller/
Inverkehrbringer
Hiermit erklären wir, dass die nachstehende unvollständige Maschine allen grundlegen-
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG des Eu-
ropäischen Parlamentes und des Rates über Maschinen zum Zeitpunkt der Erklärung ent-
spricht. Bei Veränderungen am Produkt verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Produktbezeichnung:
Ident.-Nr.
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine ist so lange untersagt, bis festgestellt
wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den
Bestimmungen der Richtlinie Maschinen (2006/42/EG) entspricht.
Angewandte harmonisierte Normen, insbesondere:
EN ISO 12100:2011-03 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze -
Der Hersteller verpflichtet sich, die speziellen technischen Unterlagen zur unvollständigen
Maschine einzelstaatlichen Stellen auf Verlangen zu übermitteln.
Die zur unvollständigen Maschine gehörenden speziellen technischen Unterlagen nach
Anhang VII, Teil B wurden erstellt.
Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen:
Robert Leuthner, Adresse: siehe Adresse des Herstellers
Lauffen/Neckar, Februar 2014
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01.01|RST-D 060 - 134|de
Einbauerklärung
SCHUNK GmbH & Co. KG Spann- und Greiftechnik
Bahnhofstr. 106 – 134
D-74348 Lauffen/Neckar
Ringschalttisch / RST-D 060 - 134 /
0315500, 0315501, 0315502, 0315503, 0315510, 0315511,
0315512, 0315513, 0315520, 0315521, 0315522, 0315523,
0315524
Risikobeurteilung und Risikominderung
i.V. Ralf Winkler;
Bereichsleitung
Entwicklung Greifsysteme