DURCHFAHREN VON GEWÄSSERN
Das ATV kann seichte Gewässer ohne Sicherheitsrisiko durchqueren. Dabei sollte die empfohlene maximale Wassertiefe bis zur
Unterseite der Trittbretter nicht überschritten werden. Beim Durchfahren von Gewässern sind folgende Vorsichtsregeln zu beachten:
1. Vor dem Einfahren in das Gewässer Wassertiefe und
Strömungsverhältnisse feststellen.
2. Beim Durchfahren von Gewässern, eine Stelle suchen, an der
beide Ufer relativ flach ansteigen.
3. Nicht durch tiefe oder rasch fließende Gewässer fahren.
4. Nach dem Durchqueren eines Gewässers die Bremsen durch
mehrmaliges leichtes Betätigen der Hebel (während fahren)
trocknen, bis die Bremswirkung normal ist. Wenn diese
Anweisung nicht befolgt wird, kann die Funktion der Bremsen
beeinträchtigt werden.
Wurde ein Gewässer durchquert, in dem das Wasser über das Trittbrett hinaus angestiegen ist, muss das Fahrzeug anschließend
gründlich überprüft werden, sonst kann sich ein schwerwiegender Motorschaden einstellen. Es müssen möglichst umgehend die
Prüfungs- und Wartungsmaßnahmen, die in der Routinewartungstabelle angegeben sind, durchgeführt werden. Insbesondere auf
Ist das Fahrzeug in einem Gewässer umgekippt oder hat es sich überschlagen oder bleibt der Motor nach dem Durchfahren eines
Gewässers stehen, ist vor dem erneuten Anlassen des Motors eine Wartung erforderlich. Diese Wartung kann von einem POLARIS-
Händler durchgeführt werden. Sollte es unmöglich sein, das Fahrzeug zur Werkstatt zu bringen, ohne den Motor anzulassen, müssen
die im Abschnitt „Eintauchen des Fahrzeugs" beschriebenen Wartungsmaßnahmen durchgeführt und das Fahrzeug bei der
Motoröl, Getriebegehäuse sowie alle Schmiernippel achten.
nächstmöglichen Gelegenheit zur Werkstatt gebracht werden.
BETRIEB
HINWEIS
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