3. Verbote
Während der Benutzung müssen folgende Verbote beachtet werde:
Keine Verstopfungsbeseitigungen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten bei laufenden Gerät
❑
durchführen,
Reihenfolge der Wartungsarbeiten (in Betriebsanleitung beschrieben) nicht ändern,
❑
Niemals mit defekten Kreiselschwader oder bei beschädigten Schutzabdeckungen arbeiten,
❑
Niemals Hände und Füße zum laufenden Gerät annähern,
❑
Während Reparatur- oder Wartungsarbeiten immer den Anweisungen von der Betriebsanleitung
❑
folgen. Diese Tätigkeiten sollen beim ausgeschalteten Antrieb durchgeführt werden,
Vor Arbeitsbeginn sich an der Arbeit konzentrieren,
❑
Niemals den Schwader unter Einfluss von Alkohol, Drogen, oder starken Medikamenten benutzen,
❑
Arbeitskleidung soll weder zu eng noch zu lose sein. Lose Kleidungsteile können durch rotierende
❑
Teile der Maschine hineingezogen werden,
Kreiselschwader darf von Kinder und Behinderten nicht benutzt werden.
❑
Bei Darstellung des Restrisikos wird angenommen, das der Kreiselschwader gemäß dem
aktuellen Technikstand (am Herstellungsdatum) entworfen und hergestellt wurde.
ACHTUNG:
Bei Nichteinhaltung der folgenden Hinweisen und Warnungen besteht ein
Restrisiko.
Bewertung des verkümmerten Risikos
Bei Beachtung folgender Empfehlungen:
aufmerksames Lesen der Bedienungsanleitung,
❑
es ist verboten, sich auf der Maschine während der Arbeit und Beförderungen zu befinden,
❑
es ist verboten, sich im Bereich des Kreiselschwaderbetriebs zu befinden,
❑
Regulierung, Konservierung und Schmierung des Gerätes, falls des abgestellten Motors,
❑
Durchführung der Reparatur der Maschine nur von Personen, die dazu geschult werden,
❑
Bedienung der Maschine von Personen, die sich mit der Bedienungsanleitung bekanntgemacht
❑
haben,
Falls Sicherung des Gerätes vor dem Zugang der Kinder und der Außenstehenden kann die
❑
Restgefahr bei Anwendung des Kreiselschwader bis Minimum beschränkt werden.
Wenn die Vermeidung oder Beseitigung des Berufsrisikos, das durch Lärm
entsteht, mittels Massenschutzmittel unmöglich ist, soll der Arbeitsgeber
(Landwirt):
1) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen, wenn die Lärmwerte am
2) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen und ihren Gebrauch
4.9. Warnzeichen und ihre Bedeutung
ACHTUNG:
a)
b)
bei Verlust oder Beschädigung müssen Aufkleber gegen neue getauscht
werden,
c)
Zeichen (Aufkleber) sind beim Hersteller erhältlich.
14
Z-300 – Z-470
Arbeitsplatz 80 dB überschreiten.
kontrollieren, wenn die Lärmwerte am Arbeitsplatz 85 dB überschreiten.
alle Warnzeichen (Aufkleber) sollen sauber und lesbar gehalten werden,
KREISELSCHWADER
BETRIEBSANLEITUNG