Inbetriebnahme
3.7.5 Straßenfahrt
Bei Straßenfahrt müssen die Bedin-
gungen/Auflagen der Straßenver-
kehrszulassungsverordnung StVZO
und Straßenverkehrsordnung StVO
eingehalten werden.
III - 12
Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
müssen die Erntevorsätze in der
Betriebserlaubnis der Arbeitsmaschine
mit erfaßt sein (ggf. Erweiterung der
Betriebserlaubnis vornehmen). Die
Auflagen in der Betriebserlaubnis sind
zu beachten.
Die Fahrgeschwindigkeit des Häckslers
ist den örtlichen Verhältnissen anzu-
passen.