2.5.5 Vorbereitungen und Durchführung der Straßenfahrt
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Das Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen ist nur mit leerer und geschlossener Ballen-
kammer erlaubt.
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Vor dem Anfahren die Pick-up hydraulisch anheben und den Absteckbolzen (1) in
Transportstellung stecken (s. Abb. KR 100-0-004).
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Die Verkehrssicherheit der Rundballenpresse, insbesondere Beleuchtung, Bereifung,
verriegelte Schutzverkleidungen, ausgehobene und gesicherte Pick-up sind zu
überprüfen, bevor Sie öffentliche Verkehrswege befahren.
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Bei Transportfahrten die Steuerhebel für die Rundballenpresse und das Schaltventil
für die Zapfwellen-Kupplung gegen ungewolltes Betätigen sichern.
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Das Bedienpult der Komfortbedienung ist durch Abziehen des Bordnetzsteckers stromlos
zu machen.
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Vor dem Anfahren für einwandfreie Sichtverhältnisse am und um den Traktor sowie zur
Rundballenpresse hin sorgen.
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Das Mitfahren auf der Rundballenpresse ist verboten.
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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h.
Vor Beginn der Fahrt auf öffentlichen Verkehrswegen
muß die Verkehrstauglichkeit der Rundballenpresse und
des Traktors überprüft und ggf. hergestellt werden.
Mindestleergewicht des Traktors
Die Rundballenpresse ist ungebremst. Der Traktor
benötigt gemäß Vorgabe der StVZO ein Mindest-
leergewicht um mit der Rundballenpresse öffentliche
Verkehrswege befahren zu dürfen. Die Daten sind im
Abschnitt "Technische Daten" aufgeführt.
Vorbereitung der Rundballenpresse
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KR100-0-004
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