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Sicherheitshinweise Und Unfallverhütungsvorschriften; Personalqualifikation Und -Schulung; Sicherheitsbewusstes Arbeiten - Krone EASYCOLLECT 753 Betriebsanleitung

Maisgebiss
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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
2.1 Kennzeichnung von Hinwei-
sen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen
für Personen hervorrufen können, sind mit allgemei-
nem Gefahrensymbol gekennzeichnet:
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W9
Allgemeine Funktionshinweise sind wie folgt gekenn-
zeichnet:
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise müs-
sen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem
Zustand gehalten werden, gegebenenfalls ersetzt
werden.
2.2 Sicherheitshinweise und Un-
fallverhütungsvorschriften

2.2.1 Personalqualifikation und -schulung

Das Maisgebiss darf nur von Personen benutzt,
gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit
vertraut und über die damit verbundenen Gefahren
unterrichtet sind. Verantwortungsbereich, Zuständig-
keit und die Überwachung des Personals müssen
durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei
dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor,
so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Weiter-
hin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der
Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll
verstanden wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebs-
anleitung beschrieben sind, dürfen nur von autorisier-
ten Fachwerkstätten durchgeführt werden.
2.2.2 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbe-
achtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadensersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
– Gefährdung von Personen durch nicht abgesicher-
te Arbeitsbereiche
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung
und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch mechanische und
chemische Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von
Hydrauliköl

2.2.3 Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise, die bestehenden Vorschriften zur
Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-,
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers
sind zu beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
der zuständigen Berufsgenossenschaften sind bin-
dend.
Die Sicherheitshinweise des Fahrzeugherstellers sind
zu beachten.
Sicherheit
II - 1

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