2 – Allgemeine Sicherheitshinweise
Organisatorische Maßnahmen
• muss immer in der Nähe der Spritze aufbewahrt werden
• muss für den Fahrer stets zugänglich sein
Persönliche Schutzausrüstung
Der Fahrer muss die notwendige persönliche Schutzausrüstung gemäß Herstellerangaben des zu verwendenden
Pflanzenschutzmittels anlegen. Beispiele:
chemikalienbeständige Handschuhe
chemikalienbeständiger Einweg-Overall
wasserfestes Schuhwerk
Gesichtsschutz
Atemschutz
Augenschutz
Kopfschutz
Hautschutzprodukte
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Diese Betriebsanleitung