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Hardi ALPHA EVO II EcoDrive 3500 Bedienungsanleitung Seite 13

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4. Werden die betreffenden Arbeitsmittel außerhalb des Unternehmens eingesetzt, muss ihnen ein Nachweis über die
Durchführung der letzten Überprüfung beigefügt werden.
5. Die Mitgliedstaaten legen die Modalitäten dieser Überprüfungen fest.
Ist die Benutzung eines Arbeitsmittels mit einer möglichen spezifischen Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit der
Arbeitnehmer verbunden, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen, damit
(a) die Benutzung des Arbeitsmittels den hierzu beauftragten Personen vorbehalten bleibt;
(b) Instandsetzungs-, Umbau-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten nur von eigens hierzu befugten
Arbeitnehmern durchgeführt werden.
1. Unbeschadet des Artikels 10 der Richtlinie 89/391/EWG trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen, damit
den Arbeitnehmern angemessene Informationen und gegebenenfalls Betriebsanleitungen für die bei der Arbeit
benutzten Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.
2. Die Informationen und die Betriebsanleitungen enthalten zumindest folgende Angaben in Bezug auf die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz:
(a) Einsatzbedingungen des jeweiligen Arbeitsmittels;
(b) absehbare Störfälle;
(c) Rückschlüsse aus den bei der Benutzung von Arbeitsmitteln gegebenenfalls gesammelten Erfahrungen
Die Arbeitnehmer müssen auf die sie betreffenden Gefährdungen, auf die in ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung
vorhandenen Arbeitsmittel sowie auf entsprechende Veränderungen aufmerksam gemacht werden, sofern diese
Veränderungen jeweils Arbeitsmittel in ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung betreffen, auch wenn sie diese Arbeitsmittel
nicht direkt benutzen.
3. Die Informationen und die Betriebsanleitungen müssen für die betroffenen Arbeitnehmer verständlich sein.
4. Unbeschadet des Artikels 12 der Richtlinie 89/391/EWG trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen, damit
(a) die mit der Benutzung der Arbeitsmittel beauftragten Arbeitnehmer eine angemessene Unterweisung – auch in
Bezug auf die mit der Benutzung gegebenenfalls verbundenen Gefahren – erhalten;
(b) die in Artikel 6 Buchstabe b genannten Arbeitnehmer eine angemessene Spezialunterweisung erhalten.
2 – Allgemeine Sicherheitshinweise
Artikel 6
Spezifisch gefährliche Arbeitsmittel
Artikel 8
Unterrichtung der Arbeitnehmer
Artikel 9
Unterweisung der Arbeitnehmer
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Diese Anleitung auch für:

Alpha evo ii ecodrive 4100

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