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10.3 Richtlinien - WMF 2000 S Betriebsanleitung

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10.3 richtlinien

Das Gerät erfüllt die Anforderungen des Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
(LFGB), der Bedarfsgegenständeverordnung
(BedGgstV), der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, sowie
der Verordnung (EU) Nr. 1935/2004 in ihren jeweils
aktuellen Fassungen.
Bei Zweck bestimmter Verwendung stellt das Gerät
keine Gesundheitsgefahr oder sonstige unvertretbare
Gefahr dar.
Die eingesetzten Materialien und Rohstoffe
entsprechen der Bedarfsgegenständeverordnung,
sowie der Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen aller einschlägigen
Bestimmungen der Richtlinien MD (MR) 2006/42/
EC (EG), Directive (Richtlinie) 2004/108/EC (EMV),
Directive (Richtlinie) 2011/65/EC (ROHS), Directive
(Richtlinie) 2002/96/EC (WEEE).
Die EG-Konformitätserklärung ist dem Gerät beigelegt.
Das Gerät trägt das CE-Zeichen.
Bei nicht mit der WMF abgestimmten Änderungen
des Geräts verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit. Für
Länder außerhalb der EU gelten die jeweils gültigen
nationalen Bestimmungen.
Das Gerät unterliegt der Elektronik-Schrottverordnung
(WEEE / EU-Richtlinie) und darf nicht über den Hausmüll
entsorgt werden.
Die Rückverfolgbarkeit gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1935/2004 sowie die Herstellung nach Guter
Herstellungspraxis im Sinne der Verordnung (EG)
Nr. 2023/2006 wird von uns sichergestellt und
gewährleistet.
Betriebsanleitung WMF 2000 S
Sicherheit und Gewährleistung
Zur Entsorgung wenden Sie sich an
den WMF Service.
Anschrift w Seite 73
83

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