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Kapitel 10 Bestimmungsgemäße Verwendung Und Richtlinien; Bestimmungsgemäße Verwendung; Pflichten Des Betreibers - WMF 1000 s Betriebsanleitung

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Kapitel 10 Bestimmungsgemäße Verwendung und Richtlinien
10.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die WMF 1000 S ist dazu bestimmt,
Kaffeegetränke und Milchgetränke
in diversen Variationen in Tassen
oder Kannen auszugeben. Zusätzlich
kann die Kaffeemaschine Heißwasser
ausgeben. Dieses Gerät ist für den
industriellen und gewerblichen Einsatz
bestimmt und für den Gebrauch durch
Fachleute oder geschulte Anwender
in Läden, in der Konsumgüterindustrie
und in landwirtschaftlichen Betrieben
oder für den gewerblichen Gebrauch
durch Nichtfachleute vorgesehen. Das
Gerät darf im Selbstbedienungsbereich
eingesetzt werden, wenn es von
geschultem Personal beaufsichtigt wird.

10.2 Pflichten des Betreibers

Der Betreiber solcher Anlagen
muss für die regelmäßige Wartung
durch WMF Servicetechniker, deren
Beauftragte oder andere autorisierte
Personen und für die Überprüfung der
Sicherheitseinrichtungen sorgen.
Der Zugang zum Servicebereich ist nur
Personen gestattet, die das Wissen und
die praktische Erfahrung mit dem Gerät
haben, insbesondere was Sicherheit und
Hygiene betrifft.
Die Kaffeemaschine ist vom Betreiber
so aufzustellen, dass die Pflege und
Wartung ungehindert möglich ist.
Betriebsanleitung WMF 1000 S/1000 pro S
Bestimmungsgemäße Verwendung und Richtlinien
Die Verwendung des Gerätes
unterliegt zusätzlich den „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" der WMF AG
und der vorliegenden Betriebsanleitung.
Eine andere oder darüber hinausgehende
Verwendung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht.
Die WMF 1000 S darf unter keinen
umständen verwendet werden,
um irgendeine andere Flüssigkeit
als Kaffee, heißwasser (getränke,
Reinigung) oder Milch (gekühlt,
pasteurisiert, homogenisiert, uht) zu
erhitzen oder auszugeben.
In der Büro- / Etagenversorgung
oder ähnlichen
Selbstbedienungsanwendungen sollte
Personal, das in die Bedienung der
Kaffeemaschine eingewiesen ist, die
Kaffeemaschine beaufsichtigen. Das
geschulte Personal soll die Einhaltung
der Pflegemaßnahmen sicherstellen und
für Anwendungsfragen zur Verfügung
stehen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen,
dass die elektrischen Anlagen
und Betriebsmittel in einem
ordnungsgemäßen Zustand sind
(z.B. nach BGV A3).
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