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7.4

Richtlinien

Das Gerät erfüllt die Anforderungen des deutschen Lebens-
mittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB), der Bedarfsge-
genständeverordnung (BedGgstV), der Verordnung (EU) Nr.
10/2011, sowie der Verordnung (EU) Nr. 1935/2004 in ihren
jeweils aktuellen Fassungen.
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung stellt das Gerät keine
Gesundheitsgefahr oder sonstige unvertretbare Gefahr dar.
Die eingesetzten Materialien und Rohstoffe entsprechen der
Bedarfsgegenständeverordnung, sowie der EU-Verordnung
Nr. 10/2011.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen aller einschlägigen
Bestimmungen der Richtlinien 2004/108/EC (EMV), Richtlinie
2006/95/EC (LVD), Richtlinie 2011/65EC (ROHS2), Richtlinie
2002/96/EC (WEEE).
Die Konformitätserklärung ist dem Gerät beigelegt.
Das Gerät trägt das CE-Zeichen.
Bei nicht mit der WMF abgestimmten Änderungen des Geräts
verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Für Länder außerhalb der EU gelten die jeweils gültigen natio-
nalen Bestimmungen.
Das Gerät unterliegt der Elektro- und Elektronik-Schrott-
verordnung (WEEE / EU-Richtlinie) und darf nicht über den
Hausmüll entsorgt werden.
Die Rückverfolgbarkeit gemäß Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
sowie die Herstellung nach Guter Herstellungspraxis im Sinne
der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 wird von uns sichergestellt
und gewährleistet.
Betriebsanleitung WMF 150 F
Zur Entsorgung wenden Sie sich bitte
an den WMF Service. Anschrift Seite 22
29

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