4.2
Garantiebedingungen
X-Rite, Incorporated ("X-Rite") schließt unter Garantie jegliche
Fehler am Material und an der Verarbeitung während eines
Zeitraums von 12 Monaten aus (gilt nicht für Akkumulatoren), es
sei denn örtliche Sonderbestimmungen gelten. Dies Garantie
wird durch Reparatur oder Ersatz jeglicher Bauteile ohne die
Berechnung von Arbeitsstunden und der F.O.B.-Lieferung ab
Werk oder dem befugten Service Center erfüllt.
Diese Garantie erlischt falls Reparaturen, Änderungen oder
Modifikationen von nicht zu X-Rite gehörigen Personen oder von
nicht durch X-Rite ausdrücklich zu Reparaturarbeiten befugten
Personen durchgeführt werden. Sie erlischt ebenfalls bei
unsachgemäßer, missbräuchlicher oder fahrlässiger Verwen-
dung bzw. einer Verwendung, die nicht der von X-Rite ausge-
stellten Dokumentation entspricht.
X-Rite behält sich das Recht vor, Veränderungen an Design und
Verbesserungen am Produkt vorzunehmen, ohne dass diese
Veränderungen an früheren Herstellungen vorgenommen
werden müssen.
Die Beseitigung von Fehlern durch Reparatur oder Ersatz
entspricht der Erfüllung aller durch die Garantiebestimmungen
hervorgehenden Verpflichtungen für X-Rite.
DIESE GARANTIE GILT AUSDRÜCKLICH ANSTELLE JEDER
ANDEREN EXPLIZITEN ODER IMPLIZITEN GARANTIE,
EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIE DIE MARKT-
TAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR SONDERZWECKE
IMPLIZIEREN. DIESE GARANTIEVERPFLICHTUNG ER-
STRECKT SICH AUF DIE REPARATUR ODER ERSATZ EINES
GERÄTS, DAS ZU X-RITE ODER EINER BEFUGTEN STELLE
BZW. EINEM SERVICE CENTER ZURÜCKGESENDET
WURDE.
Diese Bestimmungen entsprechen den Gesetzen des
Bundesstaats Michigan. Es gilt für die Rechtssprechung als
Rechtsort das von X-Rite, Incorporated gewählte Gericht des
Bundesstaates Michigan.
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