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Gefahr Durch Hitze; Gefahr Der Überhitzung Der Heizhaube; Rutschgefahr Beim Entleeren Der Anlage; Infektionsgefahr Bei Kontakt Mit Dem Abwasser - Kessel NS 2 Anleitung Für Einbau, Bedienung Und Wartung

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2.4.2 Gefahr durch Hitze

Der Fettabscheider wird vor der Entsorgung erhitzt. Wird das Fett zur Entsorgung abgelassen, besteht die Gefahr von
Verbrennungen beim Berühren des heißen Fettes. Persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen. Die maximale Tempe-
ratur der Pumpe bei Dauerlauf (Trocken) kann über 115°C betragen. Somit besteht Verbrennungsfefahr.
2.4.3 Gefahr der Überhitzung der Heizhaube
Wurde die Fettabscheideanlage vor Betriebsbeginn nicht ausreichend entlüftet, kann ein Luftpolster im Inneren
der Heizhaube zur Überhitzung führen. Fettabscheideanlage nur vollständig entlüftet in Betrieb nehmen.

2.4.4 Rutschgefahr beim Entleeren der Anlage

Bei Reinigungsarbeiten und dem Hantieren mit den Entsorgungsbehältern kann fetthaltige Flüssigkeit und/oder
Fett den Boden benetzen. Dadurch besteht Rutschgefahr. Ausgetretene Flüssigkeit und/oder Fett unmittelbar
beseitigen und geeignetes Schuhwerk tragen.

2.4.5 Infektionsgefahr bei Kontakt mit dem Abwasser

Das Abwasser enthält Bakterien. Bei Kontakt mit Schleimhäuten, Augen, Wunden oder bei einer Aufnahme in
den Körper besteht Infektionsgefahr. Mit Abwasser in Berührung gekommene Körperteile sofort reinigen, verun-
reinigte Kleidung wechseln. Persönliche Schutzausrüstung/Schutzkleidung tragen.

2.4.6 Explosionsgefahr durch Biogasbildung

Bei Arbeiten am geöffneten Abscheider sowie beim Wechseln der Entsorgungsbehälter besteht Rauchverbot
wegen möglicher Explosionsgefahr durch sich entzündendes Biogas.

2.4.7 Quetschgefahr beim Heben der Abscheiderelemente

Die Abscheiderelemente sind teilweise schwer und unhandlich. Beim Heben geeignete Hebegurte bzw. Hebe-
werkzeuge verwenden. Es besteht zudem die Gefahr von Quetschverletzungen an Händen und Fingern.
Persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe) tragen.
2.4.8 Gefahr durch unerlaubtes Bedienen der Anlage/Schaltgerät
Das Bedienen der Anlage und des Schaltgerätes darf nur duch geeignetes Fachpersonal erfolgen.
Dritten ist der Zutritt und die Bedienung zu untersagen.

2.4.9 Gefahr durch physische Belastung/hohe Gewichte

Beachten Sie, dass die gefüllten Fässer ein hohes Gewicht haben. Schützen Sie sich entsprechend vor
bleibenden Haltungsschäden.
2.4.10 Gefährdung durch Emission von Staub, Gasen usw.
Dritte vor Geruchsbelästigung schützen. Auf ausreichende Belüftung am Aufstellort achten.
2016/05
Sicherheit
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