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Folgende Periodische Überprüfungen; Eigentumübergabe; Ausbildung, Information Und Anlernung Der Bediener; Vor Der Lieferung Durchgeführte Tests - Airo A Serie Bedienungs- Und Wartungsanweisung

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1.1.2.2. Folgende periodische Überprüfungen.
Die jährlichen Überprüfungen sind obligatorisch. In Italien muss der Besitzer der Hubarbeitsbühne mittels Einschreiben die
regelmäßige Überprüfung beim gebietszuständigen Überwachungsorgan (ASL/USL oder ARPA bzw. andere befugte öffentliche
oder private Institutionen) mindestens zwanzig Tage vor dem Ablauf des Jahres seit der letzten Überprüfung beantragen.
ZU BEACHTEN: Falls eine Maschine, die nicht über die gültige Kontrollunterlage verfügt, in ein Gebiet versetzt werden sollte, das
außerhalb der Zuständigkeit des üblichen Überwachungsorgans liegt, ist der Maschineninhaber verpflichtet, die jährliche Kontrolle
bei dem Überwachungsorgan zu beantragen, das für das neue Gebiet, in dem die Maschine nun verwendet wird, zuständig ist.
1.1.2.3. Eigentumübergabe.
Im Falle von Eigentumsübergabe bzw. Verkauf (in Italien) ist der neue Besitzer verpflichtet, den Besitz beim gebietszuständigen
Überwachungsorgan (ASL/USL oder ARPA) unter Beilage folgender Papiere anzuzeigen:
Vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung
Anzeige der vom vorherigen Besitzer vorgenommenen Inbetriebsetzung

1.1.3. Ausbildung, Information und Anlernung der Bediener.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die mit dem Gebrauch der Ausrüstungen beauftragten Arbeiter eine angemessene
Sonderausbildung bekommen, die den zweckmäßigen und sicheren Gebrauch der Hubarbeitsbühne, auch in Bezug auf Risiken,
denen andere Personen ausgesetzt sein können, erlaubt.
Vor der Lieferung durchgeführte Tests
1.2.
Vor der Einführung auf dem Markt wird jede Hubarbeitsbühne folgenden Tests unterzogen:
Bremstest
Überlastungstest
Betriebstest

Anwendungsgebiet.

1.3.
Die in vorliegendem Handbuch beschriebene Maschine ist eine selbstfahrende Hubarbeitsbühne zum Anheben von Personen und
Material (Werkzeug und zu verarbeitendes Material) zur Durchführung von Wartungs-, Installations-, Reinigungs-, Lackierungs-,
Ablackierungs-, Sandstrahl-, Schweißarbeiten usw.
Die (je nach Modell unterschiedliche) zulässige max. Tragfähigkeit (siehe
Pro Person rechnet man eine Last von 80 kg.
Für Werkzeuge 40 kg.
Restlast stellt das zu verarbeitende Material dar.
Auf jeden Fall NIEMALS die im Abschnitt
Einstiegstelle (abgesenkte Bühne) aus dürfen Personen, Ausrüstungen und Arbeitsmaterialien auf die Bühne geladen werden. Es
ist strikt verboten, Personen, Ausrüstungen und Arbeitsmaterialien auf die Arbeitsbühne zu laden, wenn sich diese nicht in der
Zutrittsposition befindet.
Alle Lasten müssen innerhalb des Korbs abgestellt werden; es ist nicht gestattet, an der Bühne oder der Hebestruktur aufgehängte
Lasten anzuheben (auch wenn die Tragfähigkeit eingehalten wird).
Es ist verboten, großflächige Tafeln zu befördern, weil sie den Widerstand gegenüber dem Wind erhöhen und eine starke
Kippgefahr verursachen.
Die Maschine darf nicht bei angehobener mit Last beladener Bühne befahren werden (Lastbefestigung mit Seilen, Kabeln, usw. ist
verboten).
Eine Überlastsicherung unterbricht den Maschinenbetrieb, falls die Last auf der Bühne circa 20% schwerer als die Nennlast (siehe
Kapitel
Allgemeine Gebrauchsvorschriften
"
Die Maschine darf nicht direkt an Stellen eingesetzt werden, die dem Straßenverkehr vorbehalten sind. Wird in Zonen gearbeitet,
die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, den Maschinenarbeitsbereich stets mit zweckdienlichen Signalisierungen abgrenzen.
Technische Merkmale
"
) und die Bühne angehoben ist.
"
Bedienungs- und Wartungsanleitung
Technische Merkmale
"
angegebene max. Tragfähigkeit überschreiten. Nur von der
"
Serie A12 JRTD A15 JRTD
) ist wie folgt aufgeteilt:
"
Seite 7

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Diese Anleitung auch für:

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