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Einleitung; Rechtsvorschriften; Empfang Der Maschine; Inbetriebsetzungsanzeige, Erste Überprüfung, Folgende Periodische Überprüfungen Und Eigentumswechsel - Airo X Serie Betriebs- Und Wartungsanleitung

Selbstfahrende hubarbeitsbühnen
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Inhaltsverzeichnis

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1. EINLEITUNG

Die vorliegende Betriebs- und Wartungsanleitung gilt allgemein und bezieht sich auf die ganze Palette der auf dem Titelblatt
angeführten Maschinen. Deshalb kann die Beschreibung der Bauteile und Steuerungs- und Sicherheitsvorrichtungen Teile
betreffen, die an Ihrer Maschine nicht vorhanden sind, weil sie auf Wunsch geliefert werden oder nicht verfügbar sind. Um stets der
technischen Entwicklung zu folgen, behält sich die Firma AIRO-Tigieffe s.r.l. das Recht vor, jederzeit Änderungen am Produkt
und/oder der Gebrauchsanweisung vorzunehmen, ohne zur Aktualisierung der bereits zugesandten Einheiten verpflichtet zu sein.

1.1 Rechtsvorschriften

1.1.1

Empfang der Maschine

Innerhalb der EU (Europäischen Union) bekommen Sie die Maschine mit:
Gebrauchsanweisung in der Sprache Ihres Landes
An der Maschine angebrachtem CE-Zeichen
Originalzertifikat der CE-Konformitätserklärung
Garantieschein
Nur für Italien:
Vordruck für die Anzeige der Inbetriebsetzung bei INAIL
Verzeichnis der pro Gebiet zuständigen INAIL-Bezirke
Erklärung der erfolgten internen Abnahme
Wir erinnern Sie daran, dass das Betriebshandbuch wesentlicher Bestandteil der Maschine ist und ein Exemplar davon
gemeinsam mit Kopien der Unterlagen zur Bescheinigung der erfolgten periodische Überprüfungen an Bord der Plattform in dem
vorgesehenen Behältnis aufzubewahren sind. Wechselt der Eigentümer, muss die Gebrauchsanweisung stets die Maschine
begleiten.
1.1.2
Inbetriebsetzungsanzeige, erste Überprüfung, folgende periodische Überprüfungen und Eigentumswechsel
Die rechtlichen Verpflichtungen des Maschineneigentümers sind je nach Land, in dem die Maschine in Betrieb gesetzt wird,
anders. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich bei den Arbeitssicherheitsbehörden zu informieren. Zur besseren Registrierung der
Unterlagen und Aufzeichnung der Änderungs-/Servicearbeiten ist am Ende des Handbuchs ein
1.1.2.1 Inbetriebsetzungsanzeige und erste Überprüfung
In ITALIEN ist der Besitzer der Hubarbeitsbühne verpflichtet, bei der gebietszuständigen INAIL die Inbetriebsetzung der
Maschine zu melden und diese den obligatorischen periodische Überprüfungen zu unterziehen. Die erste dieser
Überprüfungen wird vom italienischen Nationalen Institut für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) in der Frist
von sechzig Tagen ab dem Antrag durchgeführt. Nach vergeblichem Verstreichen dieser Frist darf sich der Arbeitgeber
an die LSB oder öffentliche oder private Institutionen, die dazu befugt wurden, wenden. Die nachfolgenden
Überprüfungen werden von den bereits oben genannten Behörden innerhalb von dreißig Tagen ab Antrag durchgeführt;
nach vergeblichem Verstreichen dieser Frist darf sich der Arbeitgeber an öffentliche oder private Institutionen, die dazu
befugt wurden, wenden. Die Überprüfungen sind zahlungspflichtig und die Kosten dafür gehen zu Lasten des
Arbeitgebers (Maschinenbesitzer). Die gebietszuständigen Überwachungsorgane ASL/USL oder ARPA und INAIL
können sich zur Durchführung der Überprüfungen der Unterstützung befähigter öffentlicher oder privater Einrichtungen
bedienen. Die befähigten privaten Einrichtungen erwerben den Rang von Beauftragten des öffentlichen Dienstes und
sind direkt der öffentlichen Struktur gegenüber verantwortlich, die Inhaberin des Amts ist.
Für die Inbetriebsetzungsanzeige in Italien das gelegentlich der Maschinenlieferung gemeinsam mit den anderen
Unterlagen ausgehändigte Formular per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zusenden.
Das Institut INAIL weist eine Zulassungsnummer zu und füllt bei der erste Überprüfung das sogenannte „technische
Identifikationsdatenblatt" aus, wobei in diesem ausschließlich jene Daten angegeben werden, die von der bereits im
Betrieb befindlichen Maschine erfasst wurden bzw. sich aus dem Betriebshandbuch ableiten. Dieses Dokument stellt
einen integralen Bestandteil der Maschinendokumentation dar.
Betriebs- und Wartungsanleitung - Serie X
"
Kontrollregister
XS E RESTYLING
"
vorgesehen.
S. 6

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