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Folgende Periodische Überprüfungen; Eigentumswechsel In Italien; Ausbildung, Information Und Anlernung Der Bediener; Vor Der Lieferung Durchgeführte Tests - Airo A12 JRTD Betriebsanleitung Und Wartungsanleitung

Selbstfahrende hubarbeitsbühnen serie a
Inhaltsverzeichnis

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1.1.2.2. Folgende periodische Überprüfungen
Die jährlichen Überprüfungen sind obligatorisch. In Italien muss der Besitzer die periodische Überprüfungen mindestens zwanzig
Tage vor dem jährlichen Fristablauf seit der vorherigen Überprüfung beim gebietszuständigen Überwachungsorgan (ASL/USL oder
ARPA) – per Einschreiben – beantragen.
VERMERK: Falls eine Maschine, die nicht über die gültige Kontrollunterlage verfügt, in ein Gebiet versetzt werden sollte, das
außerhalb der Zuständigkeit des üblichen Überwachungsorgans liegt, ist der Maschineninhaber verpflichtet, die jährliche Kontrolle
bei dem Überwachungsorgan zu beantragen, das für das neue Gebiet, in dem die Maschine nun verwendet wird, zuständig ist.

1.1.2.3. Eigentumswechsel in Italien

Im Falle des Eigentumswechsels (in Italien) ist der neue Inhaber der Hubarbeitsbühne verpflichtet, den Besitz beim
gebietszuständigen Überwachungsorgan (ASL/USL oder ARPA) unter Beilage folgender Kopien anzuzeigen:
Vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung
§
Anzeige der vom vorherigen Besitzer vorgenommenen Inbetriebsetzung
§

1.1.3. Ausbildung, Information und Anlernung der Bediener

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die mit dem Gebrauch der Ausrüstungen beauftragten Arbeiter eine angemessene
Sonderausbildung bekommen, die den zweckmäßigen und sicheren Gebrauch der Hubarbeitsbühne, auch in Bezug auf Risiken,
denen andere Personen ausgesetzt sein können, erlaubt.
Vor der Lieferung durchgeführte Tests
1.2.
Vor der Einführung auf dem Markt wird jede Hubarbeitsbühne folgenden Tests unterzogen:
§
Bremstest
§
Überlastungstest
§
Betriebstest

Bestimmungszweck

1.3.
Die in vorliegendem Handbuch beschriebene Maschine ist eine selbstfahrende Hubarbeitsbühne zum Anheben von Personen und
Material (Werkzeug und zu verarbeitendes Material) zur Durchführung von Wartungs-, Installations-, Reinigungs-, Lackierungs-,
Ablackierungs-, Sandstrahl-, Schweißarbeiten usw.
Die (je nach Modell unterschiedliche) zulässige max. Tragfähigkeit (siehe "Technische Merkmale") ist wie folgt aufgeteilt:
§
Pro Person rechnet man eine Last von 80 kg.
§
Für das Werkzeug 40 kg.
§
Die Restlast stellt das zu verarbeitende Material dar.
Auf jeden Fall NIEMALS die im Abschnitt "Technische Merkmale" angegebene max. Tragfähigkeit überschreiten. Nur von der
Zutrittsposition (abgesenkte Plattform) aus dürfen Personen, Ausrüstungen und Arbeitsmaterialien auf die Plattform geladen
werden. Personen, Ausrüstungen und Arbeitsmaterialien dürfen nur durch die Zutrittsposition auf die Plattform geladen werden
Alle Lasten müssen innerhalb des Korbs abgestellt werden; es ist nicht zugelassen, an der Plattform oder der Hebestruktur
aufgehängte Lasten anzuheben (auch wenn die Tragfähigkeit eingehalten wird).
Es ist verboten, großflächige Tafeln zu befördern, weil sie den Widerstand gegenüber dem Wind erhöhen und eine starke
Kippgefahr verursachen.
Die Arbeiter dürfen während des Fahrmanövers bei angehobener Plattform diese keiner waagrechten Last aussetzen (die Arbeiter
an Bord dürfen nicht an Seilen, Kabeln, usw. ziehen).
Eine Überlastsicherung unterbricht den Maschinenbetrieb, falls die Last auf der Plattform circa 20% schwerer als die Nennlast
(siehe Kapitel "Allgemeine Gebrauchsvorschriften") und die Plattform angehoben ist.
Die Maschine darf nicht direkt an Stellen eingesetzt werden, die dem Straßenverkehr vorbehalten sind. Wird in Zonen gearbeitet,
die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, den Maschinenarbeitsbereich stets mit zweckdienlichen Signalisierungen abgrenzen.
Die Maschine nicht zum Schleppen von Wagen oder anderen Fahrzeugen verwenden.
Betriebs- und Wartungsanleitung - Serie A12 JRTD A15 JRTD
S. 7

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Diese Anleitung auch für:

A15 jrtd

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