Abschnitt 5: Hinweise
E. Lizenz für das Computerprogramm:
1. Die Infusionspumpe ist zur Benutzung mit einem bestimmten, vom Hersteller gelieferten
lizensierten Computer-Programm vorgesehen. Die Benutzung jeglicher anderer Programme
oder nicht genehmigter Änderungen eines lizensierten Computer-Programms setzen die oben
angelegte Garantie des Herstellers außer Kraft.
2. Dem Erstkäufer und allen vom Erstkäufer autorisierten Benutzern wird hiermit eine nicht
ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz erteilt, das lizensierte Computer–programm nur
in Verbindung mit der vom Hersteller gelieferten Einzelpumpe zu benutzen. Das lizensierte
Computerprogramm wird nur in einem maschinell lesbaren Maschinenprogrammcode geliefert
und basiert auf gesetzlich geschützten, vertraulichen Informationen des Händlers. Es werden
im Rahmen dieser Lizenz oder ansonsten keine Rechte zugestanden, irgendwelche auf dem
lizensierten Computerprogramm basierenden oder davon abgeleiteten Arbeiten zu dekompilieren,
vom menschlichen Auge lesbare Kopien solcher Arbeiten anzufertigen, technische Prozesse
umzukehren oder derartige Arbeiten zu ändern oder neu zu schaffen.
3. Alle anderen Bedingungen dieser beschränkten Garantie finden Anwendung auf das lizensierte
Computerprogramm.
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der Infusionspumpe für eine
bestimmte medizinische Behandlung oder für irgendwelche Komplikationen, die aus der Verwendung
der Infusionspumpe entstehen. Der Hersteller ist nicht verantwortlich für irgendwelche zufälligen
oder Folgeschäden an Eigentum, für Gewinnverlust bzw. Verlust durch einen Ausfall, der aufgrund
eines Defekts oder einer Fehlfunktion der Infusionspumpe entstanden ist.
Diese Garantie gibt dem Erstkäufer bestimmte gesetzliche Rechte. Es stehen dem Erstkäufer unter
Umständen noch weitere gesetzliche Rechte zu, die jedoch innerhalb Europas unterschiedlich
sind.
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