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PROJEKTIERUNG
4.3.3
Mindestabstand zu reflektierenden Flächen
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B E T R I E B S A N L E I T U N G | deTec2 Core Vibes
Abbildung 9: Beispielhafte Darstellung der Übergreifbarkeit von BWS. Links: nicht übergreifbares
Schutzfeld. Rechts: übergreifbares Schutzfeld.
Überblick
Die Lichtstrahlen des Senders können von reflektierenden Flächen und von streuenden
Medien abgelenkt werden. Dies kann dazu führen, dass ein Objekt nicht erkannt wird.
Daher müssen alle reflektierenden Flächen und Gegenstände (z. B. Materialbehälter,
Maschinentisch etc.) einen Mindestabstand a zum Schutzfeld einhalten. Dieser Min‐
destabstand a muss nach allen Seiten zum Schutzfeld eingehalten werden. Dies gilt
sowohl in horizontaler, vertikaler und schräger Richtung als auch an den Enden des
Sicherheits-Lichtvorhangs. Derselbe Bereich muss frei von streuenden Medien (z. B.
Staub, Nebel, Rauch) sein.
Der Mindestabstand a ist abhängig vom Abstand D zwischen Sender und Empfänger
(Schutzfeldbreite).
s
Abbildung 10: Mindestabstand zu reflektierenden Flächen
Wichtige Hinweise
GEFAHR
Gefahr der Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Reflektierende Flächen und streuende Medien können dazu führen, dass zu schüt‐
zende Personen oder Körperteile umspiegelt werden und daher unerkannt bleiben.
Sicherstellen, dass alle reflektierenden Flächen und Gegenstände einen Mindest‐
b
abstand zum Schutzfeld einhalten.
Sicherstellen, dass sich keine streuenden Medien (z. B. Staub, Nebel, Rauch)
b
innerhalb des berechneten Mindestabstands zum Schutzfeld befinden.
r
8024475/2019-06-18 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten