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Vorwort
Einsatz des Staplers
Das Ein- bzw. Ausstapeln auf Schrägen oder
Rampen ist nicht zulässig.
Einsatzort
Der Stapler kann im Freien und in Gebäuden
eingesetzt werden. Der Betrieb auf öffentli-
chen Straßen ist nur zugelassen, wenn die
Ausstattungsvariante „StVZO" eingebaut ist.
Beim Betrieb des Staplers auf öffentlichen
Straßen muss der Stapler den bestehenden
nationalen Vorschriften des Einsatzlands
entsprechen.
Die Böden müssen eine ausreichende Trag-
fähigkeit haben (Beton, Asphalt) und eine
raue Oberfläche besitzen. Die Fahrwege, Ar-
beitsbereiche und Gangbreiten müssen den
Angaben dieser Betriebsanleitung entspre-
chen, siehe Kapitel „Fahrwege".
Steigungen und Gefälle können unter Ein-
haltung der festgelegten Daten und Angaben
befahren werden, siehe Kapitel „Fahrwege".
Der Stapler ist für den Inneneinsatz und Au-
ßeneinsatz von tropischen bis zu nordischen
Ländern geeignet (Temperaturbereich −20 °C
bis +40 °C).
Wenn der Stapler im Kühlhaus eingesetzt wer-
den soll, muss der Stapler hierfür besonders
eingerichtet und bei Bedarf zugelassen sein,
siehe Kapitel „Kühlhauseinsatz".
ACHTUNG
Batterien können einfrieren!
Wenn der Stapler bei einer Umgebungstemperatur
unter −10 °C längere Zeit abgestellt wird, kühlen
die Batterien aus. Der Elektrolyt kann einfrieren
und die Batterien beschädigen. Der Stapler ist
dann nicht einsatzbereit.
– Bei einer Umgebungstemperatur unter −10 °C
den Stapler nur kurze Zeit abstellen.
Der Betreiber hat für den entsprechenden
Einsatzfall des Staplers für ausreichenden
Brandschutz in der Umgebung des Staplers
zu sorgen. Es ist je nach Einsatzfall für
zusätzlichen Brandschutz am Stapler zu
sorgen. Im Zweifelsfalle ist die zuständige
Aufsichtsbehörde zu fragen.
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