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Garantiebestimmungen; Konformitätserklärung - Rotek Swg-M350P Benutzer- Und Wartungshandbuch

Inverter schutzgasschweißgerät
Inhaltsverzeichnis
9. Sonstiges

9.1. Garantiebestimmungen

Die Garantiedauer der ROTEK Schweißinverter beträgt 12
Monate ab Zustellung zum Endverbraucher, längstens je-
doch 14 Monate nach dem Lieferdatum. Unter dem Liefer-
datum ist jenes Datum zu verstehen welche bei der Ausliefe-
rung auf dem jeweiligen Transportschein (Lieferschein oder
Rechnung) angeführt ist.
Innerhalb der Garantie verpflichtet sich ROTEK jene Teile
kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen, welche nach Prü-
fung durch ROTEK oder einer authorisierten Servicestelle
Herstellungs- oder Materialfehler aufweisen.
Die Instandsetzung oder ein Austausch defekter Teile in-
nerhalb der Garantie verlängert keinesfalls die Gesamt-
Garantiezeit des Gerätes. Alle während der Garantiezeit
instand-gesetzten oder ausgetauschten Teile oder Baugrup-
pen werden mit einer Garantiedauer ausgeliefert, welche
der restlichen Garantiezeit des Original-Bauteils entspricht.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden, die von fol-
genden Faktoren verursacht werden:
● Nichtbeachtung der im Handbuch enthaltenen Anwei-
sungen und Vorschriften
● Das Produkt wurde zu einem anderen Zweck verwendet
als beschrieben - „Unsachgemäße Verwendung"
● Nicht erlaubte Umweltbedingungen
● Häufige Überlast (dauerndes Überschreiten der ED)
● Normaler Verschleiß
● Nicht authorisierte Änderungen am Gerät
● Von nicht authorisiertem Personal durchgeführte Repa-
raturen
● Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen (ausge-
nommen Normteile wie Kugellager, Schrauben, usw.)
● Unzureichende bzw. falsche Reinigung oder Wartung
● Schäden durch Verwendung falscher Zubehörteile oder
Zusatzwerkstoffe.
Ferner sind alle Verschleißteile wie:
● Schläuche
● Drahtvorschubrollen
● Schlauchpakete
● Brenner und deren Teile
● Werkstückklemmen und deren Kabeln
von der Garantieleistung ausgeschlossen.
Kleinere Mängel (Kratzer, Verfärbungen) können auftreten,
beeinträchtigen aber nicht die Leistungsfähigkeit des Gerä-
tes und werden deshalb nicht durch die Garantie abgedeckt.
ROTEK haftet ausdrücklich nicht für Kosten, Schäden oder
direkte bzw. indirekte Verluste (einschließlich eventueller
Gewinn-, Vertrags- oder Herstellungsverluste), die von der
Benutzung des Gerätes oder von der Unmöglichkeit, das Ge-
rät zu benutzen, verursacht wurden.
Die Garantieleistung erfolgt am Standort von ROTEK bzw.
am Standort einer von ROTEK authorisierten Servicestelle.
Sollte die Reparatur zwingend am Aufstellungsort des Ge-
rätes erfolgen müssen, steht der durchführenden Firma ein
Reisekostenersatz zu, welcher in jedem Fall durch den Ver-
braucher zu begleichen ist. Sollte bei einem etwaigen Vor-
Ort Einsatz festgestellt werden, dass der entstandene Scha-
den nicht durch die Garantie gedeckt ist, ist die anfallende
Einsatzpauschale (vom Verwendungsort abhängig) durch
den Verbraucher zu begleichen.
Die Transportkosten von eventuellen defekten Teilen, welche
von ROTEK zur Ansicht und Garantieprüfung verlangt wur-
den, gehen zu Lasten des Verbrauchers.
Die Transportkosten zum Standort des Gerätes oder zu einer
authorisierten Servicestelle für die Bauteile, bei denen die
Garantie anerkannt wurde, gehen zu Lasten von ROTEK.
Die defekten innerhalb der Garantie getauschten Teile, ge-
hen automatisch nach abgewickeltem Austausch in den Be-
sitz von ROTEK über.
DE
9.2. Konformitätserklärung
Wir, die
Rotek Handels GmbH
Handelsstrasse 4
A-2201 Hagenbrunn
erklären hiermit, dass dieses Schweißgerät in der
von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den
einschlägigen, grundlegenden Anforderungen ent-
spricht, welche in folgenden EG Richtlinien und
deren Änderungen festgelegt sind:
89/392/EWG
89/336/EWG
73/23/EWG
Für die Konformitätsbewertung wurden folgende
harmonisierte Normen herangezogen:
EN 60974-1 (IEC 974-1)
EN 50199 (für Schweißgeräte)
( Robert Rernböck, Geschäftsführer )
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