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EINBAU
5.1
ALLGEMEINES
Die Installation darf nur von geeignetem Fachpersonal durchgeführt werden.
Das Kapitel 4.1 „BESTIMMUNGS GEMÄSSE VERWENDUNG" ist unbedingt zu be-
achten!
Die Rohrleitung muss die Wasserenthärtungsanlage sicher tragen können.
Ansonsten kann es zu einer mechanischen Beschädigung der Rohrleitung bis hin zum Bruch kommen. Da-
raus können größere Wasserschäden resultieren. Personen, die sich in der Nähe der Wasserenthärtungs-
anlage aufhalten, sind in diesem Falle durch die größeren Wassermengen einem gesundheitlichen Risiko
ausgesetzt. Deshalb müssen die Rohrleitungen gegebenenfalls zusätzlich fixiert bzw. gestützt werden.
Zur bequemen Bedienung und Wartung unbedingt die angegebenen Abstände einhalten (siehe
Kapitel 5.5 „MONTAGE DES EINBAUDREHFLANSCHS").
Oberhalb der Wasserenthärtungsanlage werden mindestens 300 mm Freiraum benötigt, um alle War-
tungsarbeiten ordnungsgemäß durchführen zu können.
5.2
ANFORDERUNGEN AN DEN EINBAUORT
Um einen störungsfreien Betrieb sicherstellen zu können, müssen die nachfolgend
genannten Anforderungen eingehalten werden:
/
Die Umgebungstemperatur darf 30 °C nicht überschreiten!
/
Um das Abwasser (Regeneration) im Betrieb und auch bei einem eventuell auftretenden Defekt der
Anlage sicher ableiten zu können, sind die im Kapitel 5 „EINBAU" gemachten Angaben genau einzuhal-
ten!
Kann das Abwasser nicht sicher und vollständig abgeleitet werden, so ist es möglich, dass Sachschäden
an Haus und Einrichtung durch Wasser entstehen.
/
Der Raum für die Installation muss trocken und frostfrei sein. Unbefugte Personen dürfen zu dem
Raum keinen Zutritt haben.
/
Wenn kein Umgehungsventil installiert wird, muss vor der Wasserenthärtungsanlage ein Absperrven-
til installiert sein! Damit kann die Wasserzufuhr bei Installation, Wartung, Reparatur und Fehlfunktion
der Wasserenthärtungsanlage unterbrochen werden.
/
Die Wasserenthärtungsanlage darf keinen starken Stößen ausgesetzt sein.
/
Das Gerät kann in alle handelsüblichen Trinkwasserleitungen eingebaut werden.
/
Die Installation der Wasserenthärtungsanlage vor dem Wasserzähler ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Ein Stromanschluss (230 V, 50 Hz), der ständig unter Spannung steht, muss vor-
handen sein.
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