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Instandhaltung; Reinigung; Gewährleistung Und Wartung; Inspektion Durch Den Betreiber Alle Zwei Monate (Sichtkontrolle) - Conel CLEAR Serie Montage- Und Betriebsanleitung

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36
8

INSTANDHALTUNG

8.1

REINIGUNG

Verwenden Sie zur Reinigung des Gehäuses nur klares Trinkwasser.
Haushaltsübliche Allzweckreiniger und Glasreiniger können bis zu 25 % Lösemittel bzw. Alkohol (Spiritus)
enthalten.
Diese Substanzen können die Kunststoffteile chemisch angreifen, was zu Versprödungen bis hin zum
Bruch führen kann.
Derartige Reiniger dürfen daher nicht verwendet werden!
9
GEWÄHRLEISTUNG UND WARTUNG
Um den Verfahrenserfolg auch nach der Inbetriebnahme auf viele Jahre sicherzustellen, ist eine regelmä-
ßige Inspektion und routinemäßige Wartung der Anlage unerlässlich.
Im Haustechnikbereich ist dies durch die DIN EN 806-5 geregelt.
Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrags.
Ein Wartungsvertrag sichert am besten eine gute Betriebsfunktion auch über die Gewährleistungszeit hi-
naus.
Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen Wartungsarbeiten und die Versorgung mit Verbrauchsmaterial,
Mineralstoffen, Salz bzw. Verschleißmaterial usw. durch das Fachhandwerk oder den Werkskundendienst
erfolgen.
9.1
INSPEKTION DURCH DEN BETREIBER
ALLE ZWEI MONATE (SICHTKONTROLLE)
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungsanspruch zu erhalten, ist es erforderlich, dass eine Inspektion min-
destens alle zwei Monate erfolgt.
Der Betreiber kontrolliert:
/
den Salzfüllstand.
/
die Dichtigkeit des Enthärters (Austritt von Wasser).
/
Beschädigungen des Enthärters. Defekte Teile müssen durch den Kundendienst ersetzt werden.

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