Multitron Pro - Inkubationsschüttler
Sicherheit
2 Sicherheit
2.1 Verantwortung des Betreibers
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Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wichtigen
Sicherheitsaspekte für einen optimalen Schutz des Personals
sowie für den sicheren und störungsfreien Betrieb.
Die Nichtbeachtung der in dieser Anleitung aufgeführten
Handlungsanweisungen und Sicherheitshinweise kann zu
erheblichen Gefährdungen führen.
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich sowie zu
wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt. Der Betreiber des Gerätes
unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die
für den Einsatzbereich der Anlage gültigen Sicherheits-,
Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten
werden. Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sich über die geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich
durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des
Gerätes ergeben. Diese muss er in Form von
Betriebsanweisungen für den Betrieb des Gerätes umsetzen.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des
Gerätes prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen
dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese
falls erforderlich anpassen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation,
Bedienung, Wartung und Reinigung eindeutig regeln und
festlegen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit
dem Gerät umgehen, die Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen
Abständen schulen und über die Gefahren informieren.
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Gerät
stets in technisch einwandfreiem Zustand ist, daher gilt Folgendes:
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser
Betriebsanleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig
auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
22. Apr. 2013