2.2 Personalanforderungen
22. Apr. 2013
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Quali-
fikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen
Personen- und Sachschäden führen.
Deshalb:
– Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes
Personal durchführen lassen.
In der Betriebsanleitung werden folgende Qualifikationen für
verschiedene Tätigkeitsbereiche benannt:
Elektrofachkraft
ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen
auszuführen und mögliche Gefahren selbständig zu erkennen
und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist für den speziellen Einsatzort, in dem sie
tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen.
Fachpersonal
ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in
der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und
mögliche Gefahren selbständig zu erkennen und zu vermeiden.
Chemie-, Biotechnologie- oder Biologie-Fachkraft
ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Bestimmungen in der Lage, Arbeiten auf dem Gebiet der
Verfahrens-, Produktions- und Anlagentechnik entlang der
chemischen, biotechnologischen oder biologischen
Prozesskette auszuführen. Sie berücksichtigt bei ihren Arbeiten
die Regelungen des Gesundheits- und Umweltschutzes, des
Arbeitsschutzes, der Anlagensicherheit sowie der
Qualitätssicherung. Sie ist in der Lage Gefahren selbständig zu
erkennen und zu vermeiden. Die Chemie-, Biotechnologie- oder
Biologie-Fachkraft ist für den speziellen Einsatzort, in dem sie
tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen.
Multitron Pro - Inkubationsschüttler
Sicherheit
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