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Betreiberinformationen Und Sicherheitshinweise; Betreiberpflichten; Verwendung Der Maschine; Bestimmungsgemäße Verwendung - Orbitalum GF 4 series Originalbetriebsanleitung Und Ersatzteilliste

Rohrtrenn- und anfasmaschinen
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DeUTScH

Betreiberinformationen und Sicherheitshinweise

2.
BeTReIBeRInFORMATIOnen UnD SIcHeRHeITS-
HInWeISe
2.1

Betreiberpflichten

Werkstatt-/Außen-/Feldanwendung: Der Betreiber ist verantwortlich für die Sicherheit im Gefahrenbereich der Maschine
und erlaubt nur eingewiesenem Personal den Aufenthalt und die Bedienung der Maschine im Gefahrenbereich.
Sicherheit des Arbeitnehmers: Die im Kap. 2 beschriebenen Sicherheitsvorschriften sowie das sicherheitsbewusste Arbei-
ten mit allen vorgeschriebenen Schutzausrüstungen sind einzuhalten.
2.2

Verwendung der Maschine

2.2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Maschine ist ausschließlich zum Trennen und Anfasen von Werkstoffen und Rohrdimensionen,
wie aufgeführt im Kap. 4.3.2, Seite 21 zu verwenden.
• Die Maschine nur in den auf dem Typenschild des Antriebes angegebenen Spannungen betreiben
(Technische Daten, siehe Kap. 5, S. 22).
• Als Antrieb ist für GF 4 und GF 6 nur der Motor GF07 (Code 790 142 460 und 790 142 463) zu
verwenden. Für RA 8 und RA 12 der Motor GF09 (Code 790 046 460 und 790 046 463).
• Der Antriebsmotor darf nur in Verbindung mit der Maschine verwendet werden.
• Das automatische bzw. manuelle Vorschubmodul AVM/MVM darf nur in Verbindung mit den
Orbitalum Tools Rohrsägen GF 4, GF 6, RA 8 oder RA 12 betrieben werden.
• Die Maschine darf nur an leeren, nicht unter Druck stehenden, ohne explosiven Atmosphären und
nicht kontaminierten Rohren und Behältern eingesetzt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch:
• das Beachten aller Sicherheits- und Warnhinweise dieser Betriebsanleitung
• das Einhalten aller Inspektions- und Wartungsarbeiten
• das ausschließliche Verwenden im Originalzustand, mit Original-Zubehör, -Ersatzteile, -Betriebsstoffe
• das ausschließliche Bearbeiten der in der Betriebsanleitung genannter Materialien.
2.2.2

Bestimmungswidriger Gebrauch

• Eine andere als die unter der "bestimmungsgemäßen Verwendung" festgelegte oder über diese
sowie den genannten Grenzen hinaus gehende Benutzung gilt auf Grund der potentiellen Gefahren
als bestimmungswidrig.
• Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung trägt der Betreiber die alleinige
Verantwortung und übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.
• Es dürfen keine Werkzeuge verwendet werden, welche nicht durch den Hersteller für diese
Maschine zugelassen sind.
• Das Entfernen von Schutzeinrichtungen ist nicht gestattet.
• Die Maschine nicht Zweckentfremden.
• Die Maschine ist nicht zur Benutzung durch den privaten Verbraucher vorgesehen.
• Das Überschreiten der für den Normalbetrieb festgelegten technischen Werte ist nicht gestattet.
• Die Maschine nicht als Antrieb für andere als unter der bestimmungsgemäßen Verwendung
(Kap. 2.2.1) genannten Anwendungen einsetzen.
6
ORBITALUM TOOLS GmbH D-78224 Singen www.orbitalum.com
GF 4, GF 6, RA 8, RA 12 (AVM/MVM)
[REV. 20190220] OC_GF_RA_BA_790142765_00__INH-01_DE

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