HEARTSTART FR3 – GEBRAUCHSANWEISUNG FÜR ADMINISTRATOREN
Der FR3 ist anwenderfreundlich. Wenn der FR3 im AED-Standardbetrieb an
die Defibrillator-Pads angeschlossen ist, die ordnungsgemäß auf dem entblößten
Brustkorb des Patienten angebracht sind, wird der Benutzer aufgefordert,
spezifische Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus wird der Herzrhythmus des
Patienten automatisch analysiert und dem Ersthelfer mitgeteilt, ob ein Rhythmus
defibrillierbar ist oder nicht. Des Weiteren wird die Schocktaste aktiviert, wenn
der Algorithmus der Rhythmusanalyse dies empfiehlt, und der Benutzer wird
dazu aufgefordert, diese Taste zu drücken, um einen zweiphasigen elektrischen
Impuls zur Defibrillation des Herzens auszulösen.
Ausführliche Gebrauchsanweisungen finden Sie in
SCHULUNG UND PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Der FR3 ist für den Einsatz unter ärztlicher Aufsicht im Rahmen eines gut
konzipierten Notfallplans vorgesehen. Die Ersthelfer sollten in der Bedienung
des FR3 und in Basismaßnahmen der Reanimation (BLS, Basic Life Support), in
erweiterten Maßnahmen der Reanimation (ACLS, Advanced Cardiac Life
Support) oder in einem anderen ärztlich autorisierten, medizinischen
Programm geschult sein. Philips empfiehlt, die Ersthelferschulung mit dem
Gerät durchzuführen, das später verwendet wird.
Mehrere landesweite und örtliche Organisationen bieten kombinierte
HLW- und Defibrillator-Schulungen an. Informationen zu den derzeit in den USA
angebotenen zertifizierten Schulungen und internetbasierten Auffrischungskursen
durch Philips HeartStart AED Services erfahren Sie von Ihrem Philips
Vertriebsteam oder im Internet unter www.philips.com/AEDServices.
HINWEIS: Schulungszubehör für die Schulung mit dem FR3 Defibrillator ist
von Philips erhältlich. Eine Liste mit erhältlichem Zubehör ist in
„Zubehör"
enthalten.
LANDESWEITE UND ÖRTLICHE VORSCHRIFTEN
Informationen zu eventuell bestehenden landesweiten oder örtlichen
Vorschriften hinsichtlich Besitz und Anwendung eines Defibrillators können
vom örtlichen Gesundheitsamt bezogen werden.
Kapitel 3,
„Anwendung".
Anhang A,
1-3