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Hinunterfahren Von Stufen Und Bordsteinen; Hinauffahren Von Stufen Und Bordsteinen; Überwinden Von Treppen - Vermeiren Inovys II Gebrauchsanweisung

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  • DEUTSCH, seite 95
L
WARNUNG:
Verletzungsgefahr – Während des Transports ist darauf zu achten,
dass Ihre Arme und Beine nicht aus dem Rollstuhl herausragen.
L
WARNUNG:
Gefahr von Verletzungen oder Sachschäden – Während des
Transports dürfen sich weder Menschen noch Gegenstände unterhalb des
Rollstuhls befinden.
L
WARNUNG:
Verletzungsgefahr – Nach Abnehmen der Fußstützen sind die Beine
der im Rollstuhl sitzenden Person nicht gesichert.
2.15.1

Hinunterfahren von Stufen und Bordsteinen

Von Stufen und Bordsteinen kann mit Hilfe einer Begleitperson vorwärts hinuntergefahren
werden:
1.
Achten Sie darauf, dass die Schiebegriffe ausreichend fest montiert sind.
2.
Bauen Sie die Fußstützen ab.
3.
Bitten Sie die Begleitperson, den Rollstuhl mit der Kipphilfe etwas nach hinten zu
kippen.
4.
Überwinden Sie den Bordstein bzw. die Stufe, indem Sie den Rollstuhl an den
Hinterrädern nach vorn bewegen.
5.
Sichern Sie durch eine zweite Person den Rollstuhl vorne ab, indem diese nach
Entfernung der Fußstützen den vorderen Rahmen umgreift. Die Person muss dabei
rückwärts gehen.
6.
Setzen Sie den Rollstuhl nach dem Überwinden des Hindernisses wieder auf alle vier
Räder.
2.15.2

Hinauffahren von Stufen und Bordsteinen

Auf Stufen und Bordsteine kann mit Hilfe einer Begleitperson rückwärts aufgefahren werden:
1.
Achten Sie darauf, dass die Schiebegriffe ausreichend fest montiert sind.
2.
Bauen Sie die Fußstützen ab.
3.
Drehen Sie den Rollstuhl so, dass die Hinterräder zum Bordstein weisen.
4.
Lehnen Sie sich nach hinten, und bringen Sie den Schwerpunkt über die Hinterräder.
5.
Bitten Sie die Begleitperson, den Rollstuhl über den Bordstein zu ziehen.
6.
Sichern Sie durch eine zweite Person den Rollstuhl vorne ab, indem diese nach
Entfernung der Fußstützen den vorderen Rahmen umgreift. Die Person muss dabei
vorwärts gehen.
7.
Nehmen Sie wieder die normale Position auf dem Rollstuhl ein.
2.15.3
Überwinden von Treppen
L
WARNUNG:
Kippgefahr – Treppen sollten immer mit zwei Begleitpersonen
überwunden werden.
L
WARNUNG:
Verletzungsgefahr – Der Rollstuhl darf nicht angehoben werden,
solange eine Person in diesem sitzt! Die Hinterräder müssen immer auf dem
Boden bzw. Treppenstufen stehen.
L
WARNUNG:
Verletzungsgefahr – Während des Transports müssen geeignete
Personenrückhaltegurtsysteme angelegt werden (Informationen erhalten Sie bei
Ihrem Fachhändler).
L
WARNUNG:
Gefahr von Verletzungen oder Sachschäden – Während des
Transports dürfen sich weder Menschen noch Gegenstände unterhalb des
Rollstuhls befinden.
L
WARNUNG:
Verletzungsgefahr – Nach Abnehmen der Fußstützen sind die Beine
der im Rollstuhl sitzenden Person nicht gesichert.
Seite 13
EN
Inovys II
2011-11
NL
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