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Technische Daten; Maße Für Den Einbau; Truma Hersteller-Garantieerklärung; Gebrauchsanweisung - Truma Saphir compact Gebrauchsanweisung, Einbauanweisung

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Technische Daten

Bezeichnung: Saphir compact, Komfort-Luftkonditionierer
Einsatzbereich: Mobile und stationäre Kleinräume
Abmessungen (L x B x H): 560 x 400 x 290 mm
Gewicht: 20 kg
Spannungsversorgung: 230 V – 240 V ~, 50 Hz
Maximale Kühlleistung: 1800 W
Anlaufstrom: 15 A (150 ms)
Stromaufnahme: Ø 2,8 A
Schutzart: IP X5 (im eingebauten Zustand)
Volumenstrom (Kaltluft): max. 310 m³/h
Kältemittel: R 407c
Kältemittel-Inhalt: siehe Fabrikschild am Gerät
Maximale Neigung des Fahrzeuges während des
Betriebes: 8%
Einsatzgrenzen: +16°C bis +40°C
– Unter +16°C verhindert ein Raumluftsensor den Betrieb des
Kompressors.
– Ein Vereisungssensor verhindert unzulässige Eisbildung am
Verdampfer.
– Ein Temperaturschalter verhindert zu hohen Strom und zu
hohe Temperatur am Kompressor.
EWG-Typgenehmigung:
Die Saphir compact erfüllt die Richtlinie zur Funkentstörung
von Kraftfahrzeugmotoren 72/245/EWG mit Ergänzungen
2004/104/EG, 2005/83/EG und 2006/28/EG und trägt die
Typengenehmigungsnummer: e1 03 4392.
Technische Änderungen vorbehalten!
Funktionsschema
Versorgungs-
luft-Zufuhr
Kompressor
von außen
Verflüssiger
Gebläse
Versorgungsluft-
Drossel
Abgang nach
außen-unten
Hochdruckseite
Maße für den Einbau
281
KO
60
Saphir compact
Maße in mm.
Kaltluft-
Austritt
Umluft-
Ansaugung
von innen
Niederdruckseite
560
195
LA
84
LE
63
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes,
die auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind.
Daneben bestehen die gesetzlichen Ge währ leis tungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer, nicht von Truma veranlasster
Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb
von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen
dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der Her-
steller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen, das
heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzliefe-
rung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist
hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht
von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käu-
fers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskun den-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mate-
rialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst inner-
halb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendiensteinsätze in
anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z.B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantielei stung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern
stehen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe
Truma Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen
sind näher zu bezeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß aus-
gefüllte Garantie-Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer
des Gerätes sowie das Kaufdatum anzugeben.
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur nach
Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutschland
oder dem jeweiligen Servicepartner im Ausland versandt
werden. Andernfalls trägt das Risiko für evtl. entstehende
Transportschäden der Versender.
Im Garantiefall übernimmt das Werk die Kos ten der Einsen-
dung und Rücksendung. Liegt kein Garantiefall vor, gibt der
Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt die vom Hersteller
nicht zu übernehmenden Reparatur kosten; in diesem Fall
gehen auch die Versandkosten zu Lasten des Kunden.
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