Amprobe Europe
Powertest 3P
ACHTUNG!!!
Elektrische Geräte mit einem Bemessungsstrom über 16 A müssen direkt an eine allpolige
Netztrenneinrichtung (Last-, Trenn- oder Leistungsschalter) nach IEC 60947 angeschlossen sein.
Damit die Netztrenneinrichtung leicht bedient werden kann, sollte diese in unmittelbarer Nähe und
in
ca.
1,7
m
Höhe
über
der
Zugangsebene
gut
erreichbar
installiert
werden.
Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen mit einem Bemessungsstrom über 16 A
dürfen nicht unter Last gesteckt oder getrennt werden (immer vorher unbedingt Freischalten!).
Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen für Geräte mit einem Bemessungsstrom
von nicht mehr als 16 A benötigen keine Netztrenneinrichtung.
10.3. Sichtprüfung
Die Geräte werden besichtigt auf äußerlich erkennbare Mängel und, soweit möglich, auch auf
Eignung für den Einsatzort, z. B.:
Schäden am Gehäuse,
äußere Mängel der Anschlussleitungen,
Mängel an Biegeschutz und Zugentlastung der Anschlussleitungen,
Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßem Gebrauch,
unzulässige Eingriffe und Änderungen,
ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabdeckungen,
sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion,
Vorhandensein erforderlicher Luftfilter,
freie Kühlöffnungen,
Dichtheit,
einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen, z. B.
Warnsymbole, Schutzklasse, Kenndaten der Sicherung, Schalterstellungen an Trennschaltern,
usw.
Hinweis:
Äußerlich erkennbare Mängel, die zu einer mechanischen Gefährdung oder Brandgefahr führen,
sollten die sofortige Instandsetzung nach sich ziehen.
10.4. Messungen
10.5. Funktionsprüfung
Nach Beendigung der elektrischen Prüfung ist eine Funktionsprüfung des Gerätes durchzuführen.
Eine Teilprüfung kann ausreichend sein.
10.6. Prüfung der Aufschriften
Das Vorhandensein der Aufschriften, die der Sicherheit dienen, z. B. Angaben zur Drehrichtung, ist
zu kontrollieren, gegebenenfalls in geeigneter Form zu erneuern oder zu ergänzen.
10.7. Dokumentation der Prüfung
Die bestandene Prüfung ist zu protokollieren. Sollte sich ein Gerät als nicht sicher erweisen, ist
dies am Gerät deutlich zu kennzeichnen, und der Betreiber ist darüber schriftlich in Kenntnis
(Prüfprotokoll/Mängelliste) zu setzen. Die Messwerte und ggf. Änderungen sind zu protokollieren.
Die Anbringung eines Prüfsiegel „Geprüft nach VDE 0701-1 bzw. BGV A3" am Gerät nach
bestandener Sicherheitsprüfung wird empfohlen.
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