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Prüfung An Elektrischen Geräten; Fachverantwortung; Elektroanschluss - Amprobe POWERTEST 3P Bedienungsanleitung

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Amprobe Europe
10. Prüfung an elektrischen Geräten
Elektrische Geräte müssen auch nach einer Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfung
für ihren Benutzer einen Schutz gegen die Gefahren der Elektrizität bieten, der mit dem neuer
Geräte vergleichbar ist. Ob die notwendige Sicherheit vorhanden ist, kann durch Prüfungen, nach
den entsprechenden Normen, bestimmt werden. Die nachstehend aufgeführten Prüfungen sind in
der angegebenen Reihenfolge durchzuführen. Jede der Prüfungen muss bestanden sein, bevor
mit der nächsten Prüfung begonnen wird:
• Sichtprüfung
• Schutzleiter Prüfung des Schutzleiters
• An Geräten der Schutzklasse I eine Messung des Schutzleiterstromes
• An Geräten der Schutzklasse II sowie für alle berührbare leitfähige Teile von Geräten der
Schutzklasse I, die nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind, eine Messung des
Berührungsstromes
• Funktionsprüfung
Hinweise:
Bevor an Geräten der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung durchgeführt wird, muss
vorher die Schutzleiterwiderstandsmessung erfolgreich durchgeführt worden sein!
Bevor an Geräten der Schutzklasse II oder III eine Berührungsstrommessung durchgeführt wird,
muss vorher die Isolationswiderstandsmessung mit 500 V DC, erfolgreich durchgeführt worden
sein! Äußere Anschlussstellen von im Gerät erzeugten Schutzkleinspannungen sind auf Einhaltung
der Grenzwerte für die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung zu überprüfen!

10.1. Fachverantwortung

An die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft werden besonders hohe Anforderungen
gestellt. So ist in der BGV A3 und in den VDE-Bestimmungen, die auch als elektrotechnische
Regeln
festgeschrieben
verantwortlichen Elektrofachkraft vorgeschrieben. Fachverantwortung umfasst die Verpflichtung
zum richtigen Tun. Somit sind die entsprechenden Regeln der Technik (elektrotechnische Regeln,
VDE-Bestimmungen, usw.) zu beachten. Die Elektrofachkraft darf auch nichts unterlassen, was zur
Schadensvermeidung
Fachverantwortung, wenn aus welchen Gründen auch immer, keine vollständige Prüfung
durchgeführt werden kann. Ist einer in der entsprechenden Norm vorgegebenen Prüfgänge aus
technischen Gründen oder durch die örtlich Gegebenheiten oder durch den damit erforderlichen
Aufwand nicht durchführbar, so ist von der Elektrofachkraft zu entscheiden ob trotz dieses
Verzichts die Sicherheit bestätigt werden kann oder nicht. Diese Entscheidung ist zu begründen
und zu dokumentieren und als Fachkraft zu verantworten!

10.2. Elektroanschluss

Für die Sicherheit des bauseitigen Elektroanschlusses, sowie falls vorhanden auch der Anschluss
eines Potentialausgleiches am Gerät, ist nicht der Hersteller der anzuschließenden Geräte
verantwortlich, sondern nach den gesetzlichen Grundlagen, den Unfallverhütungsvorschriften und
den gültigen Normen, der Auftraggeber. Prüfungen an Geräten mit Festanschluss sind oft aus
technischen Gründen oder durch die örtlichen Gegebenheiten oder durch den damit erforderlichen
Aufwand nicht immer durchführbar. Ist der Anschluss des Gerätes nur schwer erreichbar, müssen
dessen Verbindungen (L1, L2, L3, N, PE) zum Versorgungsnetz u. U. auch an anderer Stelle, z. B.
Netzanschlussklemme des Gerätes, Anschlussdose, Verteiler, usw. aufwendig gelöst werden.
Deshalb sollte der Festanschluss des Gerätes von einem Elektrofachbetrieb durch eine
Steckvorrichtung nach IEC 60309-1 umgerüstet werden oder der Kundendienst montiert eine
Leitungskupplung nach IEC 60309-1 in die vorhandene flexible Geräteanschlussleitung. Die
dadurch entstehenden Kosten werden sich schon bei der nächsten Sicherheitsprüfung
amortisieren!
sind,
rechtsverbindlich
hätte
getan
werden
und
damit
zwingend
müssen.
Besonders
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Powertest 3P
der
Einsatz
der
deutlich
wird
die

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