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Arbeiten mit Anbaugeräten
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Person
„Befähigte Person" beachten!
Tragfähigkeit mit Anbaugerät
Die zulässige Tragfähigkeit des Anbaugerätes
und die zulässige Belastung (Tragfähigkeit
und Lastmoment) des Staplers in Kombination
von Anbaugerät und Nutzlast darf nicht
überschritten werden. Die Angaben des
Herstellers und Lieferanten/Zulieferers des
Anbaugerätes sind einzuhalten.
– Resttragfähigkeitsschild beachten, siehe
Kapitel „Lastaufnahme mit Anbaugeräten".
Hydraulikanlage drucklos machen
Vor der Montage von Anbaugeräten müssen
die Steckkupplungen (Pfeile) drucklos ge-
macht werden.
Die Montage von Anbaugeräten ist nach den
Angaben des Herstellers und des Lieferanten
der Anbaugeräte nur von befähigten Perso-
nen vorzunehmen. Nach jeder Montage ist
die Funktion der Anbaugeräte vor der ersten
Inbetriebnahme zu überprüfen.
HINWEIS
Das Verfahren zum Drucklosmachen ist
abhängig von den Bedienelementen zur
Steuerung der Hydraulikfunktionen, siehe
Kapitel „Bedienelemente Hubeinrichtung".
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Bedienung
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