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2. I
:
NDIKATIONEN
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformation
•
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden
•
sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit verstärkten Rollstühlen ist dann angezeigt,
wenn das Körpergewicht des Behinderten 90 kg und mehr be-
trägt und ein Standard-Rollstuhl nicht mehr die notwendige Si-
cherheit gewährleistet.
3. Z
:
WECKBESTIMMUNG
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und den
Transport von gehbehinderten Menschen gemäß oben genann-
ter Indikationen hergestellt.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden,
wenn das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu
den vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
Rev. 2.1
Bischoff & Bischoff GmbH