Vida
| Rollstuhl
2.6. Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung bei erwachsenen
Personen durch:
•
Lähmung
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformation
•
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungs-
störungen)
•
eingeschränkte Koordinationsfähigkeit der Arme oder Hände
•
Sonstige Erkrankungen
•
Nutzung als Transportrollstuhl zum kurzzeitigen Gebrauch im Innen-
und Außenbereich mit einer Hilfs-, bzw. Pflegeperson.
2.7. Kontraindikationen
Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei:
•
Wahrnehmungsstörungen
•
Starken Gleichgewichtsstörungen
•
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
•
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden an beiden Armen
•
Sitzunfähigkeit
•
Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
•
Starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
•
Nutzung im Außenbereich nur eingeschränkt geeignet, die kleinen
Hinterräder erschweren das Überwinden von Hindernissen, wie z.B.
Bordsteinkanten.
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2.8. Konformitätserklärung
Die Bischoff & Bischoff GmbH erklärt als Hersteller in alleiniger
Verantwortung, dass der Rollstuhl Vida allen Anforderungen der MDR
2017/745 entspricht, die anwendbar sind.
2.9. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung wird von uns nur übernommen, wenn
•
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu dem
vorgesehenen Zweck eingesetzt wird,
•
Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten nur
von solchen Personen ausgeführt werden, die von uns dazu ermäch-
tigt wurden, und
•
der Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt wird.
2.10. Nutzungsdauer
Die zu erwartende Lebensdauer beträgt bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch, Einhaltung der Sicherheits-, Pflege- und Wartungshinweise,
bis zu 5 Jahre. Über diesen Zeitraum hinaus kann der Rollstuhl bei
sicherem Zustand weiter verwendet werden.
Bischoff & Bischoff GmbH |2023-07-15 Revision: 1
Vida
Rollstuhl |
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