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Wartungsarbeiten; Wartungsplan - B+B Pyro Bedienungsanleitung

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Wann
Vor jedem Fahrtan-
Funktionsprüfung der Bremsanlage
tritt
Bremse bis zum Anschlag betätigen. Die
gebremsten Räder dürfen sich bei norma-
ler Benutzung nicht mehr drehen.
Verschleißprüfung der Druckbremse
Bremshebel seitlich bewegen.
Überprüfung des Reifen- Luftdrucks
Standard- Bereifung vorne:
200 - 250 kPa (2 - 2,5 bar)
Standard- Bereifung hinten:
300 - 400 kPa (3 - 4 bar)
Leichtlauf- Bereifung:
600 - 750 kPa (6 - 7,5 bar)
Überprüfung des Reifenprofils
Alle 4 Wochen
Ölen der beweglichen Bauteile
(je nach
Gebrauchshäufig-
- Alle Drehpunkte der Kreuzstrebe
keit)
- Bewegliche Teile der Seitenteile
- Bremshebellager
- Beinstützenlager
Überprüfung der Schrauben auf ihren
festen Sitz
Alle 6 Monate
Ü b e r p r ü f u n g e n
(je nach
Gebrauchshäufig-
- Sauberkeit
keit)
- Allgemeiner Zustand
Bischoff & Bischoff GmbH

Wartungsarbeiten

Was
Durchführung der Prüfung durch den Benutzer oder
eine Hilfsperson.
Bei fehlerhafter Bremse die Instandsetzung durch
eine autorisierte Fachwerkstatt veranlassen.
Durchführung der Prüfung durch den Benutzer oder
eine Hilfsperson.
Bei zu großem Bremshebelspiel die Instandsetzung
der Bremse durch eine autorisierte Fachwerkstatt
veranlassen.
Durchführung der Prüfung durch den Benutzer oder
eine Hilfsperson.
Hierzu Luftdruck- Prüfgerät benutzen.
Achtung !
Zu niedriger Reifendruck wirkt sich negativ auf das
Bremsverhalten aus.
Sichtprüfung durch den Benutzer.
Bei abgefahrenem Reifenprofil oder einer Beschädi-
gung des Reifens die Instandsetzung durch eine
autorisierte Fachwerkstatt veranlassen.
Durchführung durch den Benutzer oder eine Hilfs-
person.
Vor dem ölen der Bauteile diese von Altölresten
befreien.
Überschüssiges Öl entfernen.
Durchführung der Prüfung durch den Benutzer oder
eine Hilfsperson.
Beachten Sie die Pflege- und Hygienehinweise.
Bei eventuellen Mängeln beauftragen Sie bitte nur
autorisierte Fachwerkstätten mit den notwendigen
Instandsetzungsarbeiten, denn nur diese sind in die
Ausführung der erforderlichen Arbeiten eingewiesen
und verfügen in der Regel über ausreichend ge-
schultes Personal.
Rev. 2.1
Zur Beachtung
23

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