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Maschinensicherheit In Europa; Harmonisierte Europanormen - Siemens SINUMERIK 828D Funktionshandbuch

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9.2

Maschinensicherheit in Europa

9.2.1
Maschinensicherheit in Europa
Die EG-Richtlinien, die die Realisierung von Produkten betreffen, basieren auf Artikel 95 des
EU-Vertrages, der den freien Warenverkehr regelt. Ihnen liegt ein neues, globales Konzept
("new approach", "global approach") zugrunde:
● EG-Richtlinien enthalten nur allgemeine Sicherheitsziele und legen grundlegende
Sicherheitsanforderungen fest.
● Technische Details können von Normungsgremien, die ein entsprechendes Mandat der
Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates haben (CEN, CENELEC), in
Normen festgelegt werden. Diese Normen werden unter einer bestimmten Richtlinie
harmonisiert und im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des
Rates gelistet. Die Einhaltung bestimmter Normen ist nicht vom Gesetzgeber
vorgeschrieben. Bei Erfüllung der harmonisierten Normen gilt aber die Vermutung, dass
alle zutreffenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinien erfüllt sind.
● EG-Richtlinien verlangen von den Mitgliedsländern die gegenseitige Anerkennung
nationaler Vorschriften.
Die EG-Richtlinien sind nebeneinander gleichwertig, d. h., wenn mehrere Richtlinien für eine
bestimmte Einrichtung zutreffen, gelten die Anforderungen aller relevanten Richtlinien (z. B.
für eine Maschine mit elektrischer Ausrüstung gilt die Maschinenrichtlinie und die
Niederspannungsrichtlinie).
9.2.2

Harmonisierte Europanormen

Harmonisierte Europanormen werden von den beiden Normungsorganisationen CEN (Comité
Européen de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation
Électrotechnique) im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet, um die Anforderungen der EG-
Richtlinien für ein bestimmtes Produkt zu präzisieren. Diese Normen (EN-Normen) werden im
Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht und
sind danach ohne Änderungen in nationale Normen zu übernehmen. Sie dienen zur Erfüllung
der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen und der im Anhang I der
Maschinenrichtlinie genannten Schutzziele.
Durch Einhaltung der harmonisierten Normen ergibt sich eine "automatische
Vermutungswirkung" der Erfüllung der Richtlinie, d. h., der Hersteller darf darauf vertrauen,
dass er die Sicherheitsaspekte der Richtlinie erfüllt hat, soweit sie in der jeweiligen Norm
behandelt sind. Allerdings ist nicht jede Europanorm in diesem Sinne harmonisiert.
Entscheidend ist die Listung im Amtsblatt des Europäischen Parlaments und des Rates.
Das europäische Normenwerk für Sicherheit von Maschinen ist hierarchisch aufgebaut, es
gliedert sich in:
● A-Normen (Grundnormen)
● B-Normen (Gruppennormen)
● C-Normen (Produktnormen)
Safety Integrated
Funktionshandbuch, 10/2015, 6FC5397-3EP40-5AA3
Normen und Vorschriften
9.2 Maschinensicherheit in Europa
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