1.4
Handhabung der Baugruppen
Elektrostatisch gefährdete Bauelemente (EGB)
Grundsätzlich gilt, daß elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollen, wenn dies
wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist.
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muß der eigene Körper entladen werden.
Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, daß unmittelbar vorher ein leitfähiger, ge-
erdeter Gegenstand berührt wird (z.B. metallblanke Schaltschrankteile, Steckdosenschutzkon-
takt).
Baugruppen dürfen nicht mit hochisolierenden Stoffen - z.B. Kunststoffolien, isolierenden
Tischplatten, Bekleidungsteilen aus Kunstfaser - in Berührung gebracht werden.
Baugruppen dürfen nur auf leitfähigen Unterlagen abgelegt werden.
Beim Löten an Baugruppen ist die Lötkolbenspitze zu erden.
Baugruppen und Bauelemente sind grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (z.B. metallisierte
Kunststoffschachteln, Metallbüchsen) aufzubewahren oder zu versenden.
Soweit Verpackungen nicht elektrisch leitfähig sind, müssen Baugruppen vor dem Verpacken
entsprechend umhüllt werden. Hierfür kann z.B. leitfähiger Schaumstoff oder Alufolie verwen-
det werden.
Die notwendigen EGB-Schutzmaßnahmen für einen Arbeitsplatz sind in Bild 1.1 verdeutlicht.
a = leitfähiger Fußboden
b = EGB-Tisch
c = EGB-Schuhe
d
b
e
a
Sitzplatz
Bild 1.1
EGB-Schutzmaßnahmen für einen Arbeitsplatz
1 - 4
d
f
f
c
Stehplatz
©
Siemens AG 1990 All Rights Reserved
d = EGB-Mantel
e = EGB-Kette
f
= Erdungsanschluß der Schränke
b
f
f
c
a
Steh- / Sitzplatz
WF 715 (IA – Beschreibung)
d
e
f
a
6ZB5 440-0GS01