• CNC-Maschinen für die Fräsbearbeitung:
Die CNC-Fräsmaschinen sind für das Fräsen / Bohren der folgenden Materialien
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bestimmt: Aluminium, Kupfer, Messing, Kunststoffe (z.B. GFK/Fiberglas), Holz
Die Bearbeitung von Magnesium ist wegen der Brandgefahr untersagt.
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Bei der Bearbeitung von Stahl / Edelstahl sind nur Gravurarbeiten oder eine
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Bearbeitung mit geringen Schneidkräften möglich.
Fräser und Bohrer dürfen bis zu einem maximalen Schaftdurchmesser von 7 mm
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eingesetzt werden.
Bei den Werkzeugen Formfräser und Formsenker für den Holzbereich darf der
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Schneidendurchmesser nicht größer als 45mm und der Schaftdurchmesser nicht
größer als 7mm sein.
• Die Eilganggeschwindigkeiten sollen je nach Anlagengröße den Wert
150mm/sec bis maximal 200mm/sec nicht überschreiten.
• Die Vorschubgeschwindigkeit der Werkzeuge im Material ist technologisch zu
ermitteln und sollte immer kleiner als die Eilganggeschwindigkeit sein.
• Für das sichere Spannen der Werkzeuge in der Werkzeugaufnahme ist der
Anwender verantwortlich.
Zu den (vernünftigerweise) vorhersehbaren Fehlanwendungen gehört die Bedienung
der CNC-Maschine durch zwei Personen. Es ist untersagt, dass eine Person im Test-
Betrieb (siehe Abschnitt 7.1 Betriebsarten) die Zustimmtaste (ACK-Taste) auf dem
Bedienpult betätigt und die andere Person bei geöffneter Schiebetür und einer
Achsbewegung in den Arbeitsbereich der Maschine hineingreift oder darin
Tätigkeiten jeglicher Art verrichtet.
Es dürfen keine Manipulationen an der Verriegelung der Schutzhaube (auf der
Rückseite) vorgenommen werden.
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ICP 4030 iMC-P
Januar 2018