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Nachprüfanweisung Für Das Gleitsegelmuster - MAC PARA EDEN4 Betriebshandbuch

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NACHPRÜFANWEISUNG FÜR DAS GLEITSEGELMUSTER EDEN 4
Achtung: Die Firma MAC PARA TECHNOLOGY GmbH haftet nicht für Fehler der
verantwortlichen Person (bzw. Checkbetrieb), die den Check ausführt. Diese
arbeitet immer auf eigene Verantwortung!
Bei Zweifel an der Durchführung der Checks oder Lufttüchtigkeit des Gerätes
immer MAC PARA TECHNOLOGY GmbH kontaktieren, oder gegebenfalls das
Gerät zur Überprüfung direkt zu uns schicken.
Gegenstand der Prüfung
Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person
durchgeführt werden, die die nachstehenden personellen Voraussetzungen
erfüllen. Seit dem 01.07.2001 besteht auch die gesetzliche Möglichkeit, dass der
Halter sein Gerät selber nachprüfen kann. Diese Möglichkeit wird vom Hersteller
ausdrücklich nicht empfohlen, da der Halter in der Regel nicht die Entsprechende
personelle Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat. Zudem darf in diesem
Fall das Gerät nur vom Halter geflogen werden eine Nutzung des Gleitsegels durch
Dritte ist dann ausgeschlossen!!! Bei jeder Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll
erstellt. Der Halter ist verpflichtet, immer das letzte Schriftstück aufzubewahren,
sowie dem Hersteller eine Kopie dieses Nachprüfprotokolls zu übersenden. Jeder
Prüfschritt ist gewissenhaft durchzuführen und im Nachprüfprotokoll einzutragen.
Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter
geflogen werden. Es muss dann eine Instandsetzung durch den Hersteller oder
einer, von ihm beauftragten Person durchgeführt werden.
Nachprüfungsintervalle
Der Turnus beträgt bei Schulungsgeräten und gewerblich genutzten Tandem
Gleitschirmen alle 12 Monate, alle anders genutzten Gleitschirme alle 24 Monate oder
nach 100 Betriebsstunden.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und
einsitzig genutzten Gleitsegel:
Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel oder
gleichwertige anerkannte Lizenz.
Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder
Importeurs.
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft,
dann ist dessen Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von Dritten genutzt
werden und für Doppelsitzer:
Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung.
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Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung
von Gleitschirmen und Hängegleitern oder technisch ähnlichen Art, davon 6 Monate
innerhalb den letzten 24 Monaten. In einem Herstellerbetrieb für Luftsportgerät.
Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene Einschulung im
Betrieb des Herstellers oder Importeurs
Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern ist.
Notwendige Unterlagen
Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
Luftsportgeräte-Kennblatt
Stückprüfprotokoll
Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen)
Wartungs-und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
Ggf.Lufttüchtigkeitsanweisungen
Prüfschritte
Identifizierung des Gerätes:
Nach der Übergabe des Gleitsegels wird eine Sichtung des Fluggerätes
vorgenommen und das Gleitsegel anhand der offiziellen Herstellerunterlagen
identifiziert.
Typenschild und Aufschriften sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu
überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe::
Das Ober-und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen (inkl. evtl.
vorhandener V-Rippen), Zellzwischenwände, Nähte, Flares und Leinenloops
werden auf Risse, Scherstellungen, Dehnungen, Beschädigungen der
Beschichtung, Reparaturstellen und sonstige Auffälligkeiten untersucht. Das
Prüfergebnis ist im Nachprüfprotokoll festzuhalten.
Bei Rissen an den Nähten und anderen Beschädigungen muss die Reparatur
unbedingt nur durch Originalersatzteile und durch originales Nahtbild erfolgen, kein
Kleben mit Klebesegel, Verwendung nicht originaler Ersatzteile u.s.w.
Sichtkontrolle der Leinen:
Bei Verletzungen der Leinen (Nähte, Risse, Knicke, Scheuerstellen, Verdickungen,
Kernaustritte usw.) muss diese sofort mit originalen Ersatzteilen und originalem
Nahtbild erneuert werden.
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