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MAC PARA EDEN4 Betriebshandbuch Seite 17

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Bei Verletzungen der Leinen (Nahtbild Mantel o.ä.) muss diese sofort mit originalen
Ersatzteilen und mit originalem Nahtbild erneuert werden.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile:
Alle Leinenschlösser und evt.vorhandene Trimmer und Speedsysteme sind auf
Auffälligkeiten wie Risse, Scheuerstellen und Schwergängigkeit hin zu überprüfen.
Beide Tragegurte werden auf Scherstellen, Risse und starke Abnutzungen
untersucht und anschließend unter einer Last von 5 daN vermessen. Die ermittelten
Werte sind den Vorgaben des Typenkennblattes gegenüberzustellen und im
Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
Max +/- 5mm Unterschied an den Tragegurtenlängen sind zulässig
Vermessung der Leinenlängen:
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung erfolgt
vom Einhängepunkt des Tragegurtes bis zur Kappe einschließlich Fangleinenloop. Die
Leinennummerierung beginnt jeweils in der Flügelmitte wobeidie Flügel seiten in
Flugrichtung gesehen werden.Die ermittelten Gesamtleinenlängen werden im
Nachprüfprotokoll dokumentiert und den Sollleinenlängen des entsprechenden
Typenkennblattes gegenübergestellt. Die Vermessung der gegenüberliegenden
Flügelseite kann, gleiche Bedingungen vorausgesetzt, kann durch einen
Symmetriecheck vorgenommen werden. Die Einhaltung der aus der
Herstelleranweisung zu entnehmenden Toleranzen ist im Nachprüfprotokoll zu
dokumentieren
Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/-15 mm gegenüber dem
Typenkennblatt abweichen, wobei durch die Toleranzen keine nennenswerte
Trimmverschiebung vorliegen darf. Die Toleranzen der Bremsleinen betragen +/- 25
mm Abweichung gegenüber dem Typenkennblatt.
Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen vorgenommen werden muss (die
Vorgehensweise muss beim Hersteller erfragt werden):
wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze erreichen, wobei die
Toleranzgrenze lediglich entweder in + oder
(gerechnet werden alle Werte von 10-15mm).
Oder 25% der Leinen die Toleranzgrenzen in beide Richtungen (+oder-)
abweichen (Beispiel: A/BLeinen sind um 10-15 mm länger, während
gleichzeitig die C/D Leinenum 10-15 mm kürzer als im Typenkennblatt sind
(Trimmverschiebung nach hinten durch Alterung)
Kontrolle der Leinenfestigkeit :
Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zu der in der LTF geforderten
Nachweis für die Musterprüfung zu dokumentieren:
Richtung abweichen darf
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Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C) wird jeweils aus der Schirmmitte eine
Stammleine ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt.
Die ausgebauten Leinen sind im Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1,
D1 in Flugrichtung links). Dies ist wichtig, damit bei einer späteren Nachprüfung
nicht die bei der vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft wird. Bei der 3.
und 4. Nachprüfung werden Stammleinen neben der mittleren Stammleine geprüft
(d.h. A2, B2, C2). Ab der 5. Nachprüfung fängt der Turnus wieder von vorne an (z.B.
A1, B1, C1 in Flugrichtung links, gemäß der ersten Nachprüfung).
Galerieleinen: Oberhalb der Stammleinen wird jeweils eine weiterführende Leine
bis hin zur Kappe ausgebaut und ebenfalls die Bruchlast ermittelt. Liegt die
ermittelte Bruchlast der A-Galerieleinen beim 1,5-fachen des Sollwert (z.B.Sollwert
35 daN, ermittelte Bruchlast>52,5 daN), dann kann eine Prüfung von weiteren
Galerieleinen auf der B/C-Ebenen entfallen.
Grenzwerte der Einzelleinen für den Eden 4:
Stammleinen: A/B: 100 daN; C/D: 70 daN
Mittlere Ebene: A/B: 60 daN; C/D: 50 daN
Obere Ebene: A/B: 35 daN; C/D: 35 daN
Kontrolle der Kappenfestigkeit:
Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A. Aproved
Patent No.GB2270768 Clive Betts Sales) vorgenommen. Bei dieser Prüfung wird in
das Ober-und Untersegel im Bereich der ALeinenanlenkung ein nadeldickes Loch
gestoßen und das Tuch auf seine Weiterreißfestigkeit hin geprüft. Der Grenzwert
der Messung wird auf 800 g und eine Risslänge von 5 mm festgelegt
Der genaue Prüfablauf ist durch die Bedienungsanleitung des Bettsometer
vorgegeben. Der ermittelte Messwert wird in das Nachprüfprotokoll eingetragen
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit des Tuches:
Mittels einer JDC Textiluhr wird eine Porositätsmessung an jeweils mindestens 5
Punkten des Obersegels (wobei mindestens 2 Messpunkte im mittleren
Schirmdrittel liegen müssen) und mindestens 3 Punkten des Untersegels
durchgeführt. Die ermittelten Werte werden im Nachprüfprotokoll dokumentiert. Die
Messpunkte auf dem Ober-/Untersegel liegen über die Spannweite verteilt ca. 20-
30 cm hinter der Einströmkante.
Grenzwerte: keine Messstelle darf einen Wert von unterhalb von 10 Sekunden
erreichen. Ergibt eine Messung einen Wert unter 10 Sekunden, so verliert das
Gleitsegel seine Betriebstüchtigkeit.
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