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MAC PARA EDEN4 Betriebshandbuch Seite 18

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Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung:
Alle Leinen sind lt. Leinenübersichtsplan zu kontrollieren ob sie auch richtig
eingeleint wurden, und dass auch alle Leinenebenen frei sind. Ebenso sind die
Bremsleinen zu kontrollieren, dass alles richtig eingeleint und frei ist.
Die Sichtkontrolle muss genau dem Leinenübersichtsplan entsprechen
Checkflug:
Ein Checkflug ist nur bei größeren Reparaturen notwendig.
Beim Checkflug muss festgestellt werden, ob sich die Flugeigenschaften des zu
überprüfenden Gleitsegels gegenüber einem fabrikneuen Gerät veränderthaben.
Der Prüfer muss von seinem fliegerischen Können und Erfahrung in der Lage sein,
die Bauvorschriften mit dem Flugverhalten des zu überprüfenden Gleitsegels zu
vergleichen und eventuell veränderte Eigenschaften festzustellen. Dazu gehört vor
allen Dingen,
dass das Gleitsegelmuster und dessen Eigenschaften / Flugverhalten dem Prüfer
bekannt sind.
Ebenfalls müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung des Musters geltenden
Bauvorschriften bekannt sein.
Ein Checkflug muss mindestens die Punkte Aufziehverhalten, Neigung zum
Sackflug (Wiederanfahren aus dem B-Stall), Tendenz zu Negativkurven,
Steuerweglängen, >50%iges einseitiges Einklappen umfassen.
Wenn das überprüfte Gerät in irgendeiner Weise sich nicht richtig verhält, darf mit
diesem Gerät nicht mehr geflogen werden und muss zur Überprüfung zum
Hersteller. Keinesfalls darf man selbst versuchen, den Fehler zu beheben.
Sonstige vorgesehene Prüfungen:
Kontrolle der Leinendehnung:
Alle innersten Stammleinen sind zunächst unter einer Belastung von 6 daN zu messen
und dann für 5 Sekunden mit 20 daN zu belasten und anschließend wieder unter 6 daN
zu vermessen. Diese Tätigkeit ist unbedingt vor der Vermessung der Leinenlängen
durchzuführen und die Dehnungswerte im Nachprüf-Protokoll festzuhalten.
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Prüfmittel :
Für die einzelnen Prüfung zu verwendende Prüfmittel müssen unbedingt die
nachstehend genannten Geräte verwendetwerden:
-Luftdurchlässigkeitsmessgerät: JDC
-Längenmessgerät: Maßband aus Stahl
-Festigkeitsmessgerät für Leinen: elektronische Messung mit Maximalwertspeicher,
Abtastrate > 5 Messungen/Sekunde
-Festigkeitsmessgerät für Kappe: Bettsometer, B.M.A. GB 2270768
Alle Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen gemäß den jeweiligen
Herstellerangaben kalibriert und gewartetwerden.
Dokumentation :
Alle Prüfergebnisse sowie alle Angaben des Schirmes (Typ, Größe, Seriennummer,
Baujahr) müssen im Nachprüfprotokoll vermerkt werden.
Reparatur-und Korrekturarbeiten werden ebenfalls auf dem Nachprüfprotokoll
vermerkt.
Der Gesamtzustand des Gerätes wird entsprechend der anzukreuzenden
Möglichkeiten des Nachprüfprotokolls angegeben. In dem Gesamtzustand fließen
alle ermittelten Werte wie Festigkeiten, Porosität, etc ein.
Bei einem negativen Prüfergebnis ist mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen um
die weitere Verfahrensweise abzustimmen (z.B. Einsendung des Gerätes an den
Hersteller zur Reparatur).
Außergewöhnliche Mängel sind dem Hersteller sofort zu melden!
Die Nachprüfung wird am Gerät neben dem Typenschild mit dem entsprechenden
Nachprüfstempel vermerkt. Dieser Nachprüfstempel ist vollständig auszufüllen mit
dem Zeitpunkt der nächsten Nachprüfung, Ort, Datum, Unterschrift und
Prüfername.
Sämtliche Nachprüfunterlagen (Nachprüfprotokoll und Vermessungsprotokoll) sind
in 3-facher Ausfertigung zu erstellen. Jeweils eine Ausfertigung erhält der
Gerätehalter, Prüfer und Hersteller (die Ausfertigung muss zeitnah übermittelt
werden). Die Aufbewahrungsfrist der Nachprüfunterlagen beträgt 6 Jahre.
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